Wie 3 Jahre Pause? Grundsätzlich ist es so, dass man auf den Schulen des ersten Bildungswegs, also den allgemeinbildenden, nur bis zu einem bestimmten Höchstalter aufgenommen wird. Das gilt für Gymnasium, Gesamtschule (bei beiden meist 19), berufliches Gymnasium (21/23). Bei berufsbildenden Schulen sieht das wieder anders aus. Bei Schulen des zweiten Bildungswegs gibt es kein Höchstalter, dort brauchst du aber eine abgeschlossene Berufsausbildung für eine Aufnahme. Alternativ zu der Berufsausbildung zählen auch Berufserfahrung, sprich wenn du irgendwo "ordentlich" (im Sinne von gemeldet, keine Schwarzarbeit oder so
) gearbeitet hast. Wie gesagt, bei solchen Einzelfällen ist es schwer, entweder man wühlt sich selbst durch die ganzen Gesetze und Verordnungen, die findest auch online, oder du fragst einfach bei der Schule nach.
Grüße,
Christian von abi-nachholen.de