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Hallöchen
Ich habe da mal ein paar Fragen.
Ich werde vorraussichtlich meine Ausbildung im Januar beenden und mich anschließend für ein Abendgymnasium, wo ich meine abi nachholen möchte entschieden.
Nach meiner Ausbildung könnte ich in meinem Ausbildungsbetrieb auf 400€ Basis arbeiten. Das Gymnasium möchte einen Tätigkeitsnachweis von mir, jetzt habe ich vor kurzem gehört das man ein Abendgymnasium nur besuchen darf wenn man entweder vollzeit beschäftig ist oder arbeitssuchend gemeldet ist.
Ist das so richtig?
Ich möchte/brauche auch kein Alg vom Amt, mir würde halt mein 400€job reichen , allerdings bin ich mir jetzt unsicher ob es dem Gymn. reichen wird?!?
Und noch eine Frage zum Bafög:
Ist es richtig das man es erst ab dem 4. Semester Anspruch drauf hat? Wenn ja, gibt es auch noch andere Möglichkeiten bis zum 4. Semester irgendwelche Hilfen zu beantragen?
LG
Ich habe da mal ein paar Fragen.
Ich werde vorraussichtlich meine Ausbildung im Januar beenden und mich anschließend für ein Abendgymnasium, wo ich meine abi nachholen möchte entschieden.
Nach meiner Ausbildung könnte ich in meinem Ausbildungsbetrieb auf 400€ Basis arbeiten. Das Gymnasium möchte einen Tätigkeitsnachweis von mir, jetzt habe ich vor kurzem gehört das man ein Abendgymnasium nur besuchen darf wenn man entweder vollzeit beschäftig ist oder arbeitssuchend gemeldet ist.
Ist das so richtig?
Ich möchte/brauche auch kein Alg vom Amt, mir würde halt mein 400€job reichen , allerdings bin ich mir jetzt unsicher ob es dem Gymn. reichen wird?!?
Und noch eine Frage zum Bafög:
Ist es richtig das man es erst ab dem 4. Semester Anspruch drauf hat? Wenn ja, gibt es auch noch andere Möglichkeiten bis zum 4. Semester irgendwelche Hilfen zu beantragen?
LG