Hallo liebe Community,
ich würde gerne das Abitur nachholen und habe einige Fragen diesbezüglich.
Zur meiner Person
- Alter : 20
- Abschluss : Wirtschaftsschulenabschluss
- Ausbildung : nein
-- Selbständig : seit 2007
Fragen
- Besteht die Möglichkeit ein normales/staatliches Gymnasium zu besuchen, wenn Ja welche Klasse wäre dies in meinem Fall ?
- Muss dahingehend eine Aufnahmeprüfung absolviert werden ?
Vielen Dank!
Hallo Franzerl,
deine Angaben reichen leider nicht ganz aus, bitte mal links im Menü unter "Infos" auf "Regeln" klicken und Punkt 2 dann "abarbeiten" bzw. beantworten. Ohne Wohnort/Bundesland (Abschlüsse wo erworben), eigentliches Ziel, usw. kann man leider nichts genaues sagen. Auch ist zu klären, ob der selbständigen Tätigkeit Vollzeit nachgegangen wurde und daher evtl. als Berufserfahrung zu zählen ist (Art des Gewerbes und die Tätigkeit bitte mit angeben).
Grüße,
Christian
Natürlich, mein Fehler !
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Bundesland : Bayern
Ziel : allgemeine Hochschulreife
Zweite Fremdsprache : Nein
Branche : Vorwiegend Informationstechnologie
Hoffe,dass ich nun alle notwendingen Informationen vervollständigt habe.
ok, danke für die Ergänzung. Aber wofür brauchst du denn nun die allgemeine Hochschulreife genau? Was willst du damit machen?
Der Abschluss der Wirtschaftsschule in Bayern ist ein mittlerer Schulabschluss. Ob ein Übertritt in die gymnasiale Oberstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums in Bayern möglich ist, bringst du am einfachsten direkt an selbigem in Erfahrung. Alternativ Schulberatungsstelle kontaktieren oder dich selber durch die Verordnungen wälzen (v.a. Gymnasialschulordnung - GSO, 1. Anhaltspunkt: § 31). Dort erfährst du auch, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahmeprüfung und Probezeit notwendig sind bzw. wann ein Direkteintritt (in die 10., 11. und Einführungsklasse anstelle der 10.) möglich ist. Musst aber mal sehen, habe auf die Schnelle nix zu einem Höchstalter gefunden...
Die Alternativen: Fachoberschule sollte gehen, da gibts in Bayern ja auch eine FOS 13, die zur fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife führt (erfordert nach der FOS 12 einen FHR-Mindestschnitt von 2,8; für die AHR ausreichende Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache). Sofern deine Selbständigkeit hauptberuflich war und als Berufstätigkeit anerkannt wird, sollte auch eine Aufnahme am Abendgymnasium oder Kolleg möglich sein. Sind ja mehr als zwei Jahre, falls es halt anerkannt wird... BOS wäre mit 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung ebenso möglich, wenn du keine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Ansonsten kannst du eine Externenprüfung machen.
Grüße,
Christian
ok, danke für die Ergänzung. Aber wofür brauchst du denn nun die allgemeine Hochschulreife genau? Was willst du damit machen?
Ich würde gerne studieren !
Was und vor allem wo? Evtl. reicht ja dann schon die Fachhochschulreife...
Rechtswissenschaften, Vorteil wäre natürlich in der nähreren Umgebung.
Tja, wenn man wüsste, wo du genau wohnst... Bayern ist klar, aber bzgl. der "näheren Umgebung" (was extrem relativ ist, was heißt das? 1 Stunde Autofahrt max. pro Tour? Max. 50 km? Mit ÖPNV in max. 1,5 Std. zu erreichen? ...) bräuchte man schon deinen exakten Wohnort
Im Fachbereich der Rechtswissenschaften gibts auch einige Studiengänge an Fachhochschulen, wo dann die Fachhochschulreife ausreicht (siehe studieren.de oder hochschulkompass.de). Weiterhin bietet bspw. das Bundesland Hessen die Möglichkeit, gestufte Studiengänge der Universitäten auch mit FHR aufnehmen zu können (müsstest mal schauen, ob da was für dich dabei ist). Eine Ausnahme gibt es aber noch in Hessen: Die Goethe Universität in Frankfurt am Main verlangt weiterhin die fachgebundene bzw. allgemeine Hochschulreife.
Grüße,
Christian