1 jenny (Gast)

ich habe da mal ne frage..
ich habe eine fachoberschulereife mit qualifikation als abschluss und würde gern das abitur noch mal
probieren..
hatte schon ma einmal versucht,aber wegen englisch weil ich da ne 5 hatte, hab ich es net geschafft
und auch net noch mal versucht..
mach gerade eine ausbildung und will ja unbedingt abitur machen
lg jenny

15.09.2010 18:37

2 admin

So Jenny,

schilder erstmal bitte genauer was denn "nicht geschafft" bedeutet (wann, wo, wie, warum abgebrochen? Nur wegen einer schlechten Note? Solltest wiederholen und hast es nicht gemacht?...)? Wo hast du das Abitur gemacht gehabt, also an welcher Schule? Und wie alt bist du im Moment? D.h. ein paar mehr Infos bräuchte ich schon, um dir zu helfen und Wege zum Abitur aufzuzeigen zwinker

Grüße,
Christian

15.09.2010 18:54

3 jenny (Gast)

also ich bin 19 jahre alt und war auf der geschwister scholl gesamtschule in dortmund brackel.
ich habe das abitur nicht geschafft,weil ich in den hauptfächern eine 4 hatte und in englisch halt eine 5..
da ich zu hause hier kaum zum lernen kam.. viel streß und meine kleine schwester die gerade 3 geworden ist..
ich wollte das abi nicht noch mal machen,weil ich dachte ich schaff es eh nicht..
jetzt kenne ich ein paar leute die auch abitur machen und mich um so mehr motiviert,das jeder das eigentlich schaffen könnte.. seit august bin ich jetzt in der ausbildung und würde gerne mein abi noch mal machen..
wenn noch weiter fragen sind,dann fragt..
lg jenny

15.09.2010 19:06

4 admin

Welche Klasse war das denn mit den Noten? Wie oft hast du schon mal in der Oberstufe eine Klasse wiederholt? War es folgendermaßen:

11. Klasse: Geschafft im 1. Anlauf, Versetzung in die 12?
12. Klasse: nicht geschafft, keine Versetzung in die 13?
Dann Ausbildung angefangen?

Ist halt echt wichtig, dass du detailliert sagst, wann du sitzen geblieben bist (und wann nicht, ob du wiederholt hast oder nicht), ob du bspw. auch den schulischen Teil der Fachhochschulreife bekommen hast, woran es gehapert (also die Noten) hat, usw. Mach das am besten Jahr für Jahr und mit Jahreszahl/Schuljahr. Das ist echt wichtig, um dir helfen zu können, ansonsten musst halt in Eigenregie in die Verordnung schauen, was ja eigentlich auch kein Problem ist...

Grüße,
Christian

16.09.2010 00:02 | geändert: 26.07.2014 23:02

5 jenny (Gast)

also ich hab die elfte klasse gemacht und hatte da die noten so wie ich se schon beschrieben hatte und ich habe noch net in der oberstufe wiederholt..
bin nicht in die 12 gekommen..
bei mir happert es besonders in englisch und halt deutsch..
weil ich es nicht geschafft hab,habe ich ein praktikum angefangen und dann als aushilfe gearbeitet und dann (august 2010) meine ausbildung angefangen..
lg jenny

16.09.2010 21:48

6 jenny (Gast)

also wie ist das gemeint mit jahr zu jahr??
soll ich meine fächer mit noten von jahr zu jahr aufschreiben??

16.09.2010 21:50

7 admin

hmm ok, welches Jahr bist du von der Schule abgegangen? War das dann also dieses Jahr? Von der Höchstverweildauer (max. 4 Jahre) dürftest noch einmal in die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschule/Gymnasium, darfst dann aber kein weiteres Mal mehr "sitzen bleiben", ansonsten war es das. Was anderes ist es, wenn du die Abiturprüfung nicht bestehst am Ende, dann darf man die Höchstverweildauer um ein Jahr überschreiten, aber nur dann.

Aber es gibt jetzt gleich eine Reihe von Problem und offenen Fragen.

1) Wegen der Verordnungen wäre jetzt erstmal zu klären, welche für dich zutrifft, da es für "Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und für Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre)" eine neue Verordnung gibt. Bei dir wäre zu klären inwiefern die Wiederaufnahme gehandelt wird, da du bis zu deinem Abgang der alten APO-GOST unterlagst, also ob die jetzt weiter gilt, oder die neue...

2) Weiterhin habe ich geschrieben, dass es von der Höchstverweildauer klappen sollte, weil du ja erst einmal in der gymnasialen Oberstufe sitzen geblieben bist. ABER in § 3 Absatz 3 heißt es:

In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr nicht vollendet hat.

Und das passt bei dir nicht, du bist bereits im 20. Lebensjahr! Und weil du die 11., also die Einführungsphase, nicht gepackt hast, müsstest darin zurück, was aber eben mit deinem Alter nicht geht. Zwar macht der Absatz 4 mehr Mut, weil die obere Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen kann, aber nur wenn die Umstände nicht von dir zu vertreten sind, was sie aber eigentlich waren...

3) In §3 Absatz 5 steht dann, dass man nur max. nach einem Jahr Unterbrechung in die gymnasiale Oberstufe zurück kann (wie gesagt, weiß nicht ob das der Fall bei dir wäre??)...

>> Fazit: Für mich schaut es nicht so aus, als wenn du in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasium bzw. Gesamtschule zurück kannst...

Nun könnte man prüfen, in wiefern du aufs berufliche Gymnasium könntest.

edit: Habe ich gerade mal gemacht, nach der APOBK sehe ich kein Problem, das heißt, du solltest eigentlich ans berufliche Gymnasium am Berufskolleg in NRW gehen können (da gibts auch kein Höchstalter, jedenfalls nichts dbzgl. gefunden). Heißt aber dann drei Jahre bis Abitur und Ausbildung abbrechen, wobei es am beruflichen Gymnasium auch die Möglichkeit gibt neben der allgemeinen Hochschulreife einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erwerben!

Beachte aber: Diese Möglichkeiten bedeuten, dass du die Ausbildung beendest... Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung könntest du dein Abitur problemlos in drei Jahren nachholen, ginge sogar in 2 (an der FOS/BOS).

Grüße,
Christian

16.09.2010 22:18 | geändert: 26.07.2014 22:19

8 jenny (Gast)

also ich habe letzes jahr sommer die schule beendet und jobbe seitdem her rum und hab august 2010 mit der ausbildung angefangen..mein abi hab ich an der geschwister scholl gesamtschule versucht..
und ich weiß auch nicht,wie es bei meinen arbeitszeiten auch aussieht,da ich jeden samstag erst erfahre wie ich darauf die woche arbeiten muss...
und ich hab keine guten schichten.. mir wäre egal was für eine schule,muss auch keine gesamtschule oder so sein..
wünsch mir nur halt mein abi, nur problem mein englisch wissen..
lg jenny

17.09.2010 16:45

9 admin

Wie ich bereits geschrieben habe, an die gymnasiale Oberstufe am Gymnasium/Gesamtschule wirst du normalerweise nicht mehr kommen.

Du könntest nach der Ausbildung aufs berufliche Gymnasium am Berufskolleg gehen (drei Jahre bis Abitur). Oder aber nach der Ausbildung halt ein Kolleg bzw. Abendgymnasium besuchen (setzen eine berufliche Vorbildung voraus, dazu zählt bspw. eine abgeschlossene Berufsausbildung) > auch drei Jahre bis Abitur. Oder du besuchst die FOS mit anschließeder FOS 13, geht in NRW in 2 Jahren!

Neben der Ausbildung könntest du dein Abitur wohl nur an einer Fernschule (Link anklicken und kostenloses Infomaterial nach Hause holen!) machen bzw. generell über eine Nichtschülerabiturprüfung.

Grüße,
Christian

17.09.2010 18:40

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