hmm ok, welches Jahr bist du von der Schule abgegangen? War das dann also dieses Jahr? Von der Höchstverweildauer (max. 4 Jahre) dürftest noch einmal in die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschule/Gymnasium, darfst dann aber kein weiteres Mal mehr "sitzen bleiben", ansonsten war es das. Was anderes ist es, wenn du die Abiturprüfung nicht bestehst am Ende, dann darf man die Höchstverweildauer um ein Jahr überschreiten, aber nur dann.
Aber es gibt jetzt gleich eine Reihe von Problem und offenen Fragen.
1) Wegen der Verordnungen wäre jetzt erstmal zu klären, welche für dich zutrifft, da es für "Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre) und für Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 13 Jahre)" eine neue Verordnung gibt. Bei dir wäre zu klären inwiefern die Wiederaufnahme gehandelt wird, da du bis zu deinem Abgang der alten APO-GOST unterlagst, also ob die jetzt weiter gilt, oder die neue...
2) Weiterhin habe ich geschrieben, dass es von der Höchstverweildauer klappen sollte, weil du ja erst einmal in der gymnasialen Oberstufe sitzen geblieben bist. ABER in § 3 Absatz 3 heißt es:
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Und das passt bei dir nicht, du bist bereits im 20. Lebensjahr! Und weil du die 11., also die Einführungsphase, nicht gepackt hast, müsstest darin zurück, was aber eben mit deinem Alter nicht geht. Zwar macht der Absatz 4 mehr Mut, weil die obere Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen kann, aber nur wenn die Umstände nicht von dir zu vertreten sind, was sie aber eigentlich waren...
3) In §3 Absatz 5 steht dann, dass man nur max. nach einem Jahr Unterbrechung in die gymnasiale Oberstufe zurück kann (wie gesagt, weiß nicht ob das der Fall bei dir wäre??)...
>> Fazit: Für mich schaut es nicht so aus, als wenn du in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasium bzw. Gesamtschule zurück kannst...
Nun könnte man prüfen, in wiefern du aufs berufliche Gymnasium könntest.
edit: Habe ich gerade mal gemacht, nach der APOBK sehe ich kein Problem, das heißt, du solltest eigentlich ans berufliche Gymnasium am Berufskolleg in NRW gehen können (da gibts auch kein Höchstalter, jedenfalls nichts dbzgl. gefunden). Heißt aber dann drei Jahre bis Abitur und Ausbildung abbrechen, wobei es am beruflichen Gymnasium auch die Möglichkeit gibt neben der allgemeinen Hochschulreife einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erwerben!
Beachte aber: Diese Möglichkeiten bedeuten, dass du die Ausbildung beendest... Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung könntest du dein Abitur problemlos in drei Jahren nachholen, ginge sogar in 2 (an der FOS/BOS).
Grüße,
Christian