1 steph (Gast)

Hallo zusammen!

Ich stehe momentan kurz vor der Prüfung zum allgemeinbildenden Abitur auf dem zweiten Bildungsweg.

Zu Beginn der zweijährigen Schulzeit wurde meiner Klasse die beiden Abiturslektüren im Fach Deutsch bekanntgegeben, eine von beiden wurde ausführlich behandelt. Die Interpretation der zweiten Lektüre, die aus drei Teilen besteht, musste noch vor Beginn mit dem zweiten Teil der Lektüre abgebrochen werden, da der Deutschlehrerin letzte Woche(1. Woche des März) rein zufällig aufgefallen ist, dass die erste Lektüre nicht Teil der Abi-Prüfung ist, sondern eine gänzlich andere, Dritte. Diese Dritte Lektüre soll nun wahrend dem normalen Schulunterricht und zusättzlichen am Mittag aufgearbeitet werden. hmmm

Die Prüfungen findet am 07.04 statt.
Ist es möglich diese Prüfung anzufechten? Für mich liegt in diesem Versäumnis der Lehrer ein klarer Nachteil im Vergleich zu anderen Abiturienten. traurig

Danke für eure Antworten

Steph

10.03.2009 18:48

2 Christian (Gast)

hmm, das ist ja schon ne Rechtsfrage. Wenn du es drauf anlegst, könnte man da bestimmt was machen, aber dann müsstest halt mal wirklich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Stöber mal in den Schulgesetzen vielleicht findest du da was, aber ich vermute mal eher nicht traurig

10.03.2009 23:00

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