1 cancun

Hallo erstmal lächel
alsooo, ich habe in Baden-Württemberg mein Berufskolleg I absolviert und dann im anschluss auf einem privaten Berufskolleg mein BKII gemacht, allerdings habe ich das Jahr freiwillig wiederholt.

Also ich habe mich letztes jahr einen monat vor den prüfungen abgemeldet und dann für das kommende neu angemeldet, da die schulleitung gemeint hat, dass wenn wir einmal an den prüfungen teilnehmen, dürfen wir nicht mehr wiederholen.

So, und jetzt zu meinem Problem. ich habe das wiederholte Schuljahr leider wegen einer 5 in Mathe und einer 5 in BWL NICHT geschafft und somit ganz knapp meine FACHHOCHSCHULREIFE nicht erreicht. traurig in allen anderen fächern bin ich relativ gut.

Außerdem habe ich ein einjähriges Berufspraktikum in der Tasche, in einem qualifiziertem Ausbildungsberuf.

Meine Frage ist, wie und was kann ich machen um meine FH-Reife zu erlangen und darf ich noch mal wiederholen? kann ich irgendein test oder fortbildung mitmachen? weil das eine mal habe ich mich ja freiwillig abgemeldet u auch kein abgangszeugnis erhalten oder so..

Oder weiß jemand wo ich anrufen kann,im Regierungspräsidium oder so?

Würde dafür auch in ein anderes Bundesland ziehen. Wenns mit der FOS irgendwas bringen würde, weil das gibt es ja nicht in BW.

Wäre wirklich wirklich dankbar wenn mir irgnedjemand helfen kann.

26.09.2010 02:54

2 admin

Hi,

also ich fasse nochmal kurz zusammen:

Berufskolleg I im ersten Anlauf geschafft.
Danach auf ein privates Berufskolleg II und ein Monat vor Ende/Prüfungsbeginn Wiederholung beantragt.
Im Folgejahr am privaten BK II aber an der Fachhochschulreife gescheitert.

Soweit korrekt?

Wie alt bist du eigentlich? Und wichtig wäre es auch zu wissen, an welchen Berufskollegs du genau warst (Welche Richtung und vllt. auch die Anschrift?!?), dann müsste man sich die Verordnungen mal entsprechend anschauen. Interessant ist vor allem, ob das private Berufskolleg staatlich anerkannt war oder ob bspw. am Ende eine Externenprüfung stattfand oder so?

Ja die FOS gibts in BW nicht, aber das wird ja quasi durch die zweijährigen Berufskollegs ersetzt.

btw: Infos zum BK und Links zu den Verordnungen findest du auf den Seiten des Kultusministeriums: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Berufskollegs

Einen ersten Kontakt zum Ministerium könntest hier herstellen: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/kontakt Die werden dich dann bestimmt entsprechend weiterleiten.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

26.09.2010 12:19 | geändert: 10.04.2020 00:42

3 cancun

also danke erstmal für die schnelle antwort lächel
ich bin 21 jahre alt. Die Schulrichtungen waren jeweils kaufmännisch und das BK2 habe ich in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung besucht. also staatlich anerkannt ist die privatschule das weiß ich sicher. Das ist da IB-Bildungszentrum.

Bezüglich der FOS, da weiß ich das es die nicht in BW gibt, ich meinte nur, dass wenn dies eine Lösung wäre, ich auch dafür in ein anderes Bundesland ziehen würde, denn ich möchte unbedingt meine FH-Reife.

Weil im Prinzip habe ich ja den theoretischen teil der FH-Reife nur halt nicht die zulassung für ne hochschule, aufgrund der zwei 5er :S

Ach und wegen der Prüfung, die Termine waren ganz regulär, also an den selben Tagen wo auch die staatlichen Schulen ihre Prüfungen hatten und bei uns in der schule. In den Fächern, deutsch, Englisch, Mathe und BWL.

26.09.2010 12:47

4 admin

Ok, ich habe gerade mal ein wenig gegoogelt und hier mal ein Link zu der Landesverordnung für das Kaufmännische Berufskolleg.

Entscheidend ist meiner Meinung nach § 19 Wiederholung der Prüfung, Entlassung:

(1) Wer die jeweilige Abschlußprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneutem Besuch des Kaufmännischen Berufskollegs I oder des Kaufmännischen Berufskollegs II oder des zweiten Schuljahres des Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen einmal wiederholen.

(2) Die freiwillige Wiederholung auch nur eines Teiles des Schuljahres gilt als Nichtbestehen der Abschlußprüfung. Bei bestandener Abschlußprüfung ist weder eine Wiederholung der Ausbildung noch eine Wiederholung der Abschußprüfung zulässig.

(3) Wer die Abschlußprüfung auch bei Wiederholung nicht bestanden hat, muß die Kaufmännischen Berufskollegs verlassen.

Der fett formierte Text ist meiner Meinung nach entscheidend. Durch die freiwillige Wiederholung hast du die Abschlussprüfung das erste Mal nicht bestanden. Dann bei der Wiederholung hast du die Abschlussprüfung nicht gepackt gehabt und musstest deshalb das Berufskolleg verlassen (2x nicht bestanden). So würde ich das wie gesagt sehen, kannst aber natürlich am Berufskolleg genau dbzgl. noch mal nachfragen.

Interessant an der Verordnung ist auch der 5. Abschnitt bzgl. des Zusatzunterrichts und der Zusatzprüfung für die Fachhochschulreife.

Ein Abgangszeugnis hast jetzt aber bekommen, oder? Dbzgl. §18 anschauen.

Um die Fachhochschulreife zu erhalten, könntest du woanders unter Umständen eine Externenprüfung machen, oder aber halt Schulen wie die FOS besuchen (mitunter 1 Jahr, weil die ja schon ein Berufspraktikum hast). Einfach mal in Bayern bei ner FOS anfragen oder in nem anderen Bundesland. Ansonsten gibts ja noch jede Menge andere berufliche Schulen, die durch Zusatzunterricht auch die FH-Reife vermitteln. Kannst ja mal auf https://www.fachabitur-nachholen.de schauen.

Grüße,
Christian

26.09.2010 14:56 | geändert: 23.04.2020 01:21

5 cancun

Hallo Christian,
vielen dank nochmal für deine Bemühungen. Bin auch ständig am rumgooglen und rumsuchen aber ich komme einfach nicht weiter..
Deine Informationen haben mir schon sehr geholfen, ich hätte allerdings noch eine Kleinigkeit.

Also ich würde für die FOS nach Dortmund ziehen (Bundesland- Nordrhein-Westfalen), ich finde aber leider keine passende Schule wo ich dieses besagte eine Jahr machen kann.
Weil ich finde keine Schule wo das so gesondert dran steht, (einjähriges Berufspraktikum + realschulabschluss)

Ich hab ja noch BK1+BK2 aber ich weiß nicht ob da bei der FOS relevant ist.

Da steht immer das mit der abgeschlossenen Berufsausbildug dran :S

Also wäre echt toll wenn du eine Schule wüsstest, die mich annehmen würde bzw. die obenerwähnten Voraussetzungen braucht.

Liebe Grüße
cancun

26.09.2010 16:36

6 admin

Also das mit dem einen Jahr basierte nicht auf Wissen, sondern auf meinem guten Glaube lächel Normalerweise heißt es in der Tat: Mit abgeschlossener Berufsausbildung und mittlerem Schulabschluss > 1 Jahr an der FOS bis zur Fachhochschulreife. Aber vllt. reicht ja dieses einjährige Praktikum, vor allem hast du ja schon das BK1 in BW besucht. Das ist aber echt so ein Einzelfall, dass sowas nicht explizit in einer Verordnung bspw. in NRW drinsteht. Im Endeffekt entscheidet ja sowieso die Schule über die Aufnahme, also dort einfach mal anfragen. Das ganze kannst wie gesagt auch mal in Bayern probieren, etc.

Evtl. interessant auch die MATURUM (eine Privatschule). Die machen ne Vorbereitung auf die staatliche Nichtschülerabiturprüfung in Frankfurt/Main. Dauert dann mindestens 1 Jahr, bei dir vllt. noch plus Vorkurs. Ist bestimmt interessant, wenn es denn in dieser Zeit machbar ist (die nehmen Leute ab Realschulabschluss auf). Frag dort einfach auch mal nach. Generell kannst ja auch selber halt die Nichtschülerprüfung mit Ziel Fachhochschulreife anvisieren, musst mal sehen (selber drauf vorbereiten). Die Kenntnisse hast ja größtenteils bereits...

Grüße,
Christian

26.09.2010 16:55

7 yo (Gast)

ich hab zwei mal das Berufskolleg I nicht bestanden bzw. die noten nicht um das Berufskolleg II zu machen.

ich hoffe ihr könnt mir irgendwelche tipps geben

26.05.2011 16:49

8 admin

Was für Tipps denn? Bitte mehr Einzelheiten, siehe Forenregeln Punkt 2.

26.05.2011 16:56

9 yo (Gast)

ja halt was ich nach dem jahr machen kann weil ich auch keine ausbildung hab

26.05.2011 20:34

10 admin

Du kannst alles machen: Fachhochschulreife nachholen, Abi nachholen, Berufsausbildung anfangen, gleich in nen Job einsteigen, sonfern du was findest, FSJ/FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, work & travel, ... hmmm

26.05.2011 21:08 | geändert: 26.05.2011 21:09