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Hallo, ich bin 24 Jahre alt und lebe in Solingen, NRW. Habe keine Ausbildung und den Hauptschulabschluss. Ich wollte über den Weg der Externenprüfung mein Abitur nachholen, allerdings ohne Institutionen wie dem SGD.
Ihr schreibt: "Bewerberinnen und Bewerber können sich zur Prüfung anmelden, wenn sie in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr kein öffentliches oder als Ersatzschule genehmigtes oder vorläufig erlaubtes Gymnasium oder keine andere zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule oder Einrichtung besucht haben."
Daraus entnehme ich, dass nur Schulen und Einrichtungen gemeint sind, die explizit auf die allgemeine Hochschulreife vorbereiten.
Ist das richtig? Denn ich hatte vor, in diesem Jahr die VHS zu besuchen und dort zuerst meine Fachoberschulreife nachzumachen und nebenher mich so vorzubereiten, u.a. mit privatem Nachhilfeunterricht, dass ich direkt im Anschluss die Prüfung ablegen kann.
Nun weiß ich, dass das sehr schwierig sein wird. Meine Frage bezieht sich aber darauf, ob das rechtlich alles so geht, wie ich es mir gedacht habe?
Im Klartext also: Habe nur den Hauptschulabschluss, keine Ausbildung und möchte die Externenprüfung machen. Vorbereiten werde ich mich innerhalb des einen Jahres, wo ich meinen FOR nachmache.
Vielen Dank.
Ihr schreibt: "Bewerberinnen und Bewerber können sich zur Prüfung anmelden, wenn sie in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr kein öffentliches oder als Ersatzschule genehmigtes oder vorläufig erlaubtes Gymnasium oder keine andere zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule oder Einrichtung besucht haben."
Daraus entnehme ich, dass nur Schulen und Einrichtungen gemeint sind, die explizit auf die allgemeine Hochschulreife vorbereiten.
Ist das richtig? Denn ich hatte vor, in diesem Jahr die VHS zu besuchen und dort zuerst meine Fachoberschulreife nachzumachen und nebenher mich so vorzubereiten, u.a. mit privatem Nachhilfeunterricht, dass ich direkt im Anschluss die Prüfung ablegen kann.
Nun weiß ich, dass das sehr schwierig sein wird. Meine Frage bezieht sich aber darauf, ob das rechtlich alles so geht, wie ich es mir gedacht habe?
Im Klartext also: Habe nur den Hauptschulabschluss, keine Ausbildung und möchte die Externenprüfung machen. Vorbereiten werde ich mich innerhalb des einen Jahres, wo ich meinen FOR nachmache.
Vielen Dank.