1 Christian (Gast)

Hi,

ich bin Christian habe eine Frage zur Erteilung der Fachhochschulreife.

Im Jahr 2004 wohnte ich in Niedersachsen und schaffte die 11. Klasse auf einem Fachgymnasium Wirtschaft. Jetzt schließe ich in wenigen Tagen eine kaufmännische Ausbildung ab, das Bundesland, wo ich sie abschließe ist in hessen.

Gemäß APOGOST müsste mir doch dann rein theoretisch die FH-Zugangsberechtigung zustehen oder sehe ich das falsch?

Danke für eine Antwort,

Gruß Christian

19.05.2011 15:42

2 admin

Hallo Christian,

das siehst du leider falsch, da die APO-GOSt die Ausbildungs- und Prüfungsordung für die Gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen ist. hmmm

Du hast aber das Fachgymnasium in Niedersachsen besucht. Entsprechend musst du in den rechtlichen Grundlagen dieses Bundeslandes für die Schulform (Fachgymnasium) schauen. Das sind u.a. die AVO-GOFAK, BbS-VO und EB-BbS.

Bitte schau dort mal nach, aber meines Wissens kann man in NDS den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der aktuell gültigen Rechtslage nur durch bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des Fachgymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs erwerben. Also nicht bereits nach Klasse 11 (Einführungsphase). Diese Regelung war auslaufend in NRW möglich, wenn man dort die gymnasiale Oberstufe besucht hat (nach der "neuen APO-GOSt geht das auch nicht mehr, der schulische Teil der FHR nach Klasse 11 war sowieso auch nur in wenigen Bundesländern anerkannt worden!).

Grüße,
Christian

19.05.2011 16:07 | geändert: 20.05.2011 11:32

3 Christian (Gast)

§ 1

Arten der Abschlüsse

(1) Diese Verordnung regelt den Erwerb der folgenden Abschlüsse an öffentlichen Schulen und anerkannten Ersatzschulen:

- die allgemeine Hochschulreife,
- die Fachhochschulreife.

(2) Die allgemeine Hochschulreife wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen

- in den vier Kurshalbjahren der Kursstufe oder der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung.

(3) Die Fachhochschulreife wird in der gymnasialen Oberstufe und im Fachgymnasium erworben durch den Nachweis

- der Versetzung in die Kursstufe sowie einer anschließenden mindestens zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Kurshalbjahren der Kursstufe nach Maßgabe des § 17 sowie der Zulassung zur Abiturprüfung nach § 8 und eines mindestens einjährigen Praktikums.

Das ist das Zitat daraus. Das ist aus der damaligen, für mich gültigen Regelung. Daher meine Frage. Aber danke für die Info, das die APO GOst nicht für mich gültig ist. Das angefügte Zitat ist entsprechend aus AVO GOFAK... Wie würdest du das nun bewerten?

20.05.2011 07:31 | geändert von admin: 20.05.2011 14:22

4 admin

Wenn wirklich diese "Version" der AVO-GOFAK bei dir noch Gültigkeit besaß, hast du in der Tat imo den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit dem Nachweis der Versetzung in die Kursstufe erworben (also von 11 in 12). Mit einer anschließenden mindestens zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung gibts dann die volle Fachhochschulreife auf Antrag.

Es wäre dann aber zu klären, wo diese anerkannt wird, denn grundsätzlich gilt sie erstmal nur für Niedersachsen, außer es gibt entsprechende Vereinbarungen mit anderen Bundesländern.

Weiteres kann ich leider nicht sagen, weil es für mich schwierig ist, die damals gültigen "Ausfertigungen" der Rechtsgrundlagen festzustellen und zu bekommen.

Grüße,
Christian

20.05.2011 11:50

5 Christian (Gast)

Hi,

Danke für die Info. Ich habe heute mit dem Kultusministerium und dann mit der Schule gesprochen.

In der Tat ist diese Version für mich noch gültig gewesen, heißt also, ich erhalte den schulischen Teil der FH-Reife für die 11. KLasse. Mit der abgeschlossenen und anerkannten Ausbildung kann ich dieses Zeugnis dann zu einem FHR-Zeugnis umwandeln lassen.

Anerkannt ist sie dann auf jeden Fall in Hessen, NRW, Niedersachsen, Berlin, Hamburg... Damit hat sich die Sache für mich erledigt, weil ich eh nur ein FH-Fernstudium machen will lächel

Also von daher, ich kann jedem nur dazu raten, auf die geltenden AVOs der jeweiligen Bundesländer zu achten!

Dir, Christian, vielen Dank lächel

20.05.2011 13:12

6 admin

Super Nachricht, hätte auch nicht gedacht, dass die FHR dann doch in so vielen Bundesländern anerkannt wird staun Laut Verwaltungsvorschriften zur APO-GOSt in NRW bspw. galt die FHR nach Jahrgangsstufe 11 dort für Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland.

Beim FH-Fernstudium ist dann der Standort (Bundesland) der Fernhochschule wichtig.

Jap, wichtig sind in der Tat die zum Zeitpunkt des Schulbesuchs gültigen Rechtsgrundlagen und nicht die heutigen, vor allem, wenn die Sachen schon ein paar Jährchen zurückliegen. Leider ist es oftmals sehr schwer, die damals geltenden selber rauszubekommen/einzusehen. traurig

Alles Gute dann weiterhin.

Grüße,
Christian

20.05.2011 14:20

7 Christian (Gast)

Noch ein kleines Update!

Ich habe nicht nur die FHR, sondern die fachgebundene Hochschulreife und mit einem KMK-Zertifikat Niveau B2 in English (beispielsweise), respektive DELF B2 kann ich diese sogar in eine allgemeine Hochschulreife umwandeln.

20.05.2011 18:10

8 admin

staun Krass, wie das (also mit der fachgebundenen Hochschulreife)? Erläuter das ganze mal bitte, insbesondere auf Basis der rechtlichen Grundlagen dafür (Erweiterung der fachgebundenen zur allgemeinen Hochschulreife ist mir bekannt und klar). Handelt es sich wirklich um die fachgebundene Hochschulreife, also eine schulische HZB? Weil wenn das so geht, wie du sagst (und die Regelung heute auch noch existiert), wozu gibts dann noch ne Berufsoberschule bspw. (oder generell eine Abiturprüfung?)? Kanns ja kaum glauben. staun

20.05.2011 20:17 | geändert: 20.05.2011 20:18

9 Christian (Gast)

Hi,

die Regelung galt bis zum Jahr 2005, also für die Leute, die spätestens bis zum 31.07.2005 die Versetzung in die Kursstufe geschafft haben.

Die rechtlichen Voraussetzungen hierzu kann ich dir nicht nennen, noch nicht. Ich muss eh mit dem Berufsabschluss dort hinfahren und erkundige mich dann direkt nach den jeweiligen Verordnungen, der Rechtsgrundlage.

Auch ich bin ein wenig skeptisch, weil dadurch die BOS komplett umgangen werden würde. Diese existiert ja schon ein wenig länger, aber ich kann dir dann mehr Informationen geben, sobald ich es schwarz auf weiß habe.

21.05.2011 14:00

10 admin

Ok, wie gesagt, ist hochinteressant, kann es mir aber wie gesagt nicht so richtig vorstellen. Wenn du Bescheid weißt, bitte unbedingt mitteilen, wie die Rechtsgrundlagen ausschau(t)en.

Danke und bis die Tage,
Christian

22.05.2011 01:11

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