1 SG (Gast)

Hallo,

ich habe 2001 den FOR ohne Q Vermerk gemacht.
Nun möchte ich noch mehr aus meinem tristen Leben machen und will (nicht möchte) das Abitur nachholen.

Gerne würde ich Jura studieren um später den Volljurist (RA) zu machen.
Dies ist wie ich weiss nur mit Voll-Abi möglich.

Welche Möglichkeit habe ich?
FOR -> Abendschule das Fachabi machen und noch 1 Jahr zur AHR auf mich nehmen?

Gruß
SG

27.05.2011 02:05

2 admin

Hallo,

ja also wenn du richtig Rechtswissenschaft studieren möchtest, dann geht das nur an einer Universität. Im Allgemeinen braucht man dafür die allgemeine oder fachgebundene (für die entsprechende Richtung) Hochschulreife. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bspw. in in Hessen, gestufte Studiengänge an Universitäten mit der FHR zu studieren (Ausnahme die Uni FF/Main). Zudem bieten mittlerweile alle Länder auch ein Hochschulstudium ohne schulische HZB an, d.h. für beruflich entsprechend Qualifizierte. In diesem Zusammenhang gibt es auch eine Begabtenprüfung.

Fürs Abendgymnasium benötigst du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende Berufserfahrung. Aufgrund deiner etwas knapp bemessenen Angaben, weiß ich nicht, ob du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Ich bitte dich, gemäß Forenregeln Punkt 2 alle geforderten Angaben (sämtliche Punkte abarbeiten/beantworten!) zu machen, damit ich dir wirklich weiterhelfen kann.

Grüße,
Christian

27.05.2011 11:13

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