1 sweety

Hallo ihr Lieben.
Auf einer Oberstufengymnasium in Hessen (13 Jahre Schulzeit) habe ich dieses Jahr die 12. Klasse wiederholt. Jetzt wurde ich nicht zugelassen, habe also auch kein Fachabi.

Gibt es wirklich keine Chance mehr, das Abitur oder auch das Fachabi noch irgendwie zu machen, obwohl ich schon einmal die 12. Klasse wiederholt habe?

ich habe mich mal schlau gemacht und zwar gibt es da eine Privatschule in Frankfurt, heißt Maturum. Dort kann man sein Abi in 1 Jahr machen.
Das Problem liegt nur darin,dass ich es evtl. finanziell nicht hinbekommen werde,da ich noch bei meinen Eltern wohne und wahrscheinlich auch keiN BAfög kriege.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, so schnell wie möglich sein Fachabi oder sein Abi zu bekommen? Ich würde es soo gern machen traurig

Bitte um Hilfe ! Danke .

18.06.2010 11:24

2 admin

Hallo sweety,

wie eben im anderen Thread gepostet, würde ich deinen "Fall" gern hier durchsprechen.

Da du bereits seit ein paar Jahren die gymnasiale Oberstufe besuchst (bisher 3 Jahre, dabei 1x 12 wiederholt), gilt für dich laut Kultusministerium noch die "alte" Oberstufenverordnung (VOGO/BG):

§5 (Verweildauer) sagt u.a.:

(1) Der Besuch von gymnasialer Oberstufe und beruflichem Gymnasium dauert in der Regel drei, höchstens vier Jahre. Die Gliederung der Jahrgangsstufen 11 bis 13 erfolgt nach § 11.

Nun besteht hier meiner Meinung nach die gleiche Frage, wie in dem anderen Thread. Es existiert imho kein Part, der besagt, dass man in dieser Zeit das Ziel (Abitur) erreichen können muss. In der neuen Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) gibt es explizit einen solchen (neuen) Passus in §3 (Verweildauer):

(5) Wer den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der vorgeschriebenen Zeit nicht abschließen kann, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen und darf nicht in eine andere Schule, für die diese Verordnung gilt, aufgenommen werden.

Wie gesagt, einen solchen expliziten Abschnitt finde ich in der alten, für dich gültigen Verordnung, nicht. Somit ist da vllt. was machbar, sodass du die 12. nochmal machen kannst. In jedem Fall würde ich bei dem Gespräch mit den "Verantwortlichen" (Oberstufenleiter, Schulleiter, etc.) auf die explizite Belegung aller Punkte seitens der Schule in der Verordnung pochern. ABER auch hier gilt das gleiche, wie im anderen Thread: Du kannst auch ohne großen Ärger auf die Fachoberschule wechseln und dort einen Anlauf auf die Fachhochschulreife starten. Dort würde es genauso wie in der gymnasialen Oberstufe ab jetzt 2 Jahre bis zum Erhalt des Fachabiturs dauern.

Zwecks MATURUM hatte ich mich ja schon geäußert.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

18.06.2010 13:03 | geändert: 10.04.2020 00:41

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