Wie kann ich nach Abschluss der FOS 13 (fachgebundene Hochschulreife) in NRW die erforderlichen Kenntnisse in der 2. Fremdsprache für die allgemeine Hochschulreife nachweisen?

1 MinaMina

Guten Abend!

Im Moment mache ich Fachabitur und eine Ausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin und würde im Anschluss gerne das verkorkste Abitur nachholen.

Ich informiere mich darüber schon eine Weile und hab auch so schon meine Wunschschule gefunden, jedoch stellt sich mir nun eine Frage:

Kann ich die fachgebundene Hochschulreife machen, und erst später den Nachweis der zweiten Fremdsprache einholen?

Es werden für die AHR 160 Std. in Französisch vorrausgesetzt, die anderen 160 würden dort erteilt.
Ich kann mir dank unbezahlter schulischer Ausbildung, keinem Bafög und baldiger Miete im Moment keinen Sprachkurs leisten.

Mit freundlichen Grüßen,

Mina

13.03.2011 20:48

2 admin

Hallo Mina,

aus welchem Bundesland kommst du bzw. wo wohnst du aktuell? Und welche Schule/Schulform hast du für die Hochschulreife ins Auge gefasst?

An was für ner Schulform machst du gerade deine schulische Berufsausbildung mit Fachhochschulreife? Wird da kein Zusatzunterricht in einer zweiten Fremdsprache angeboten?

Um dir genau sagen zu können, wie die Fremdsprachenkenntnisse alternativ nachgewiesen werden können (bspw. Ergänzungsprüfung, KMK-Fremdsprachenzertifikat auf Niveaustufe II im Rahmen der beruflichen Bildung), muss man aber halt einen Blick in die Landesverordnung werfen. Das geht jedoch nur, wenn man dein Bundesland kennt zwinker

Grüße,
Christian

14.03.2011 00:33 | geändert: 15.03.2011 00:27

3 MinaMina

Hallo lächel

Ich wohne in NRW und besuche ein normales Berufskolleg. Die Ausbildung ist rein schulisch mit 2 monatigem Praktikum.

Französisch wird nur für den Zweig Gestaltungstechnischer Assistent mit AHR angeboten und ich habe nachgefragt - die Sprache kann nicht abgewählt werden.
Ich würde ohnehin lieber eine andere Sprache nehmen zwinker

Vielen Dank für die Antwort,

Mina

14.03.2011 16:08

4 admin

Ok, dann wirst du anschließend die FOS 13 besuchen. Wie die Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden können, steht in der APO-BK Anlage D § 58 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife und der fachgebundenen Hochschulreife. Hier, hier und hier kannst du auch mal reinschauen...

Viel Erfolg und Grüße,
Christian

15.03.2011 00:20 | geändert: 26.07.2014 22:58

5 MinaMina

Super, dann werd ich mich da mal durcharbeiten lächel

Vielen, lieben Dank für die schnelle Hilfe!!

Mina

16.03.2011 15:08

6 admin

Kein Problem und viel Erfolg!

16.03.2011 15:31

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