1 Vanessa

Hallo

Ich bin 22 Jahre alt und im Augenblick arbeitslos, während meine Freundin, ebenfalls 22, eine feste Arbeit hat. Nun wollten wir das Abitur nachholen, doch es stellen sich einige Fragen, da wir nicht aus Deutschland stammen, sondern Luxemburg.

- Welches ist das Luxemburg am nächsten gelegene schulische Institut das das abitur-online anbietet und wie kann man sich dafür anmelden?

- Außerdem würde uns interessieren ob die Gesamtkosten von Anfang an bekannt sind und auf wieviel sich diese beheben könnten?

- Wie lange dauert die Ausbildung und ist dies alles eigentlich machbar für einen Ausländer?


Und eine ganz persönline Frage von mir da meine Freundin sich für das online-abi interessiert und ich doch eher stutzig bin;
- Lohnt sich das Online-Abi auch wirklich in diesem Fall oder gibt es eine Alternative?


Fragen über Fragen! Ich hoffe jemand kann uns weiter helfen =)
Vielen Dank auf jeden Fall im vorraus!!

13.11.2010 09:46

2 admin

Hallo Vanessa,

die wichtigste Frage stellt sich schon zu Beginn. Was verstehst du/ihr unter dem Abitur online? Ich habe eben mal die Unterseite hier auf abi-nachholen.de verlinkt, das Projekt "Abitur online" ist ein abendgymnasialer Lehrgang, der nur noch zu Teilen (bis 50%) in der Schule stattfindet. Der Rest ist Selbststudium.

Von diesem Projekt muss jedoch die Vorbereitung auf die Nichtschülerabiturprüfung unterschieden werden, die man prinzipiell über einen Fernlehrgang oder im Selbststudium zu 100% ohne regulären Schulbesuch machen kann!

Was meint ihr nun?

In Rheinland-Pfalz gibt es den "Abitur online" Bildungsgang am Ketteler-Kolleg in Mainz. Die Zugangsvoraussetzungen finden sich auf der verlinkten Seite. So wie ich das sehe, ist ein Wohnsitz in RLP keine Bedingung.

Beim Nichtschüler-Abitur ist es in den meisten Ländern so, dass ihr euren Hauptwohnsitz in selbigem seit einem gewissen Zeitraum besitzen müsst. In Rheinland-Pfalz heißt es bspw. in der Abiturprüfungsordnung für NichtschülerInnen in §6 Zulassung (Auszug):

(1) Zur Abiturprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer

1. zu Beginn der schriftlichen Prüfung das 19. Lebensjahr vollendet hat,

2. seit mindestens zwölf Monaten vor Beginn der schriftlichen Prüfung mit Hauptwohnung in Rheinland-Pfalz gemeldet ist,

3. nachweist, daß er sich insbesondere durch die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen angemessen auf die Abiturprüfung vorbereitet hat,

4. in dem der Abiturprüfung vorausgegangenen Jahr nicht eine Schule oder Einrichtung besucht hat, an der die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, und

5. nicht mehr als einmal eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erfolglos abgelegt hat; § 21 Abs. 1 bleibt unberührt.

Im Saarland, ich habe gerade mal geschaut, sieht es genauso aus, dass Externe "ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr im Saarland haben" müssen. Siehe bzgl. der Problematik bitte auch folgende Diskussion.

Die Frage, die ich mir jetzt aber stelle: Warum wollt ihr das deutsche Abitur machen?

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

13.11.2010 13:13 | geändert: 11.04.2020 16:45

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