1 Martin (Gast)

Hallo Leute,

ich habe ein Problem, und weiß nicht wie ich weitermachen soll. Problem ist: Ich habe damals meine Schule abgebrochen. Ging dann auf eine Abendrealschule und holte dort FOR mit Q. Also alles was man auf dieser Schule erreichen konnte.

Ich wollte schon immer Jura studieren, und dafür brauche ich Vollabitur. Aber irgendwie habe ich keine Chance dies zu machen. Anscheinend braucht man überall 2-Jahre Berufserfahrung. Das kann ich nicht nachweisen, da ich noch nie gearbeitet habe. Will ich auch erstmal gar nicht. Ich möchte meine Schule beenden und dann erst arbeiten, richtig. Ich weiß jetzt nicht was ich tun könnte. Ich habe schon darüber nachgedacht irgendwo 2 Jahre lang zu arbeiten und dann die Schule zu machen.. aber das dauert ewig. Alles zusammen würde dann 5 Jahre dauern (2 Jahre+Abitur 3 Jahre). Dann wäre ich 26... zu alt... und Zeitverschwendung.

Ich wohne übrigens in Dortmund, gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich Vollabitur machen kann? Und auch noch in Richtung Jura? Ich wüsste sonst nicht was ich tun könnte, ich hab gar kein anderes Bild vor Augen. Ich finde auch nicht, dass ich mir kein zu großes Ziel ausgesucht habe.. denn würde ich die Chance dazu bekommen, würde ich es auch schaffen.. aber erstmal die Chance finden.

Also, wie gesagt.. ich habe FOR mit Quali und keine Berufserfahrung/Ausbildung etc... gibt es da irgendwie Möglichkeit in Richtung Jura?

Danke

24.05.2011 00:12

2 admin

Hallo Martin,

es gibt eigentlich immer einen Weg zwinker

In deinem Fall, du bist also 21, besitzt die FOR-Q und kommst aus NRW, geht bspw. in Sachen allgemeine Hochschulreife (= Vollabitur): berufliches Gymnasium, Oberstufenkolleg in Bielefeld, Abiturprüfung für Externe. Die gymnasiale Oberstufe am (allgemeinbildenden) Gymnasium und der Gesamtschule besitzen laut APO-GOSt für die Aufnahme in die Einführungsphase ein Höchstalter von 18 Jahren (§3 Absatz 3), fällt also ohne Ausnahmeregelung weg. FOS mit anschließender FOS 13 und das Weiterbildungskolleg (Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg) scheiden aufgrund der fehlenden beruflichen Vorbildung aus, dementsprechend bleibt es bei den drei Wegen in NRW.

Anschließend kannst du dich um einen Studienplatz für Rechtswissenschaften bewerben.

Grüße,
Christian

24.05.2011 02:10

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