1 Marie (Gast)

Hey,
ich bin 19 Jahre alt und besuche momentan ein allgemeines Gymnasium in Niedersachen, auf dem ich die 10. Klasse wiederholen musste, da ich auf Grund privater Probleme zu oft gefehlt habe, wodurch ich in den Doppeljahrgang "reingerutscht" bin. Nun bin ich in der 12. Klasse und würde theoretisch kommendes Jahr mein Abi haben, bekomme aber wahrscheinlich zu viele Unterkurse, weshalb ich von der Schule abgehen muss, was wiedermals an den vielen Fehltagen liegt. Ich würde gerne ein halbes Jahr "Pause" machen und mich mit meinen persönlichen Problemen auseinandersetzen um danach eventuell mein Abi machen zu können.

Daher wollte ich fragen, ob jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob ich mein Abi noch machen könnte und wenn ja, welcher Weg wohl am geeignetsten wäre.

Liebe Grüße Marie

06.12.2010 19:08

2 admin

Hallo Marie,

bekommst du wenigstens den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der 12? Du bist gerade aber noch in einem Bildungsgang, der nach G9 Abitur macht, also nach 13 Jahren?

Habe gerade mal in die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) in Niedersachsen geschaut, imho kannst du auch nicht mehr ans Fachgymnasium, da es dort bzgl. einer Aufnahme in Anlage 7 heißt, dass die Zeiten der gymnasialen Oberstufe (allgemeinbildendes Gymnasium und Gesamtschule) auf die Verweildauer am Fachgmynasium angerechnet werden. Aber frag einfach mal an nem Fachgymnasium in Niedersachsen nach...

Gymnasiale Oberstufe, d.h. der Wechsel auf ein anderes allgemeinbildendes Gymnasium oder ne Gesamtschule dürfte auch nicht klappen...

Bitte klär das aber alles mal ab (mit den Schulen oder auch nen Ansprechpartner im Kultusministerum) und gib dann Bescheid, weil mich das Thema auch sehr interessiert, die Verordnungen sind da imho doch etwas schwammig formuliert.

Viele Grüße,
Christian

06.12.2010 21:09

3 Marie (Gast)

Theoretisch wäre ich in dem Jahrgang, der nach G9 Abitur macht, da ich die 10. aber wiederholt habe, mache ich nun nach der 12. mein Abi.
Da ich zu viele Unterkurse habe, habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife denke ich nicht... steige durch dieses ganze System nicht mehr durch -.-

07.12.2010 10:08

4 admin

Ich würde in deinem Fall erstmal mit dem Oberstufenkoordinator bzw. Schulleiter/Schulleiterin sprechen. Wenn du jetzt abbrichst (kurz vor dem Ziel quasi) verbaust dir vieles (wie ich ja gesagt habe, der Zug Abitur an der gymnasialen Oberstufe bzw. Fachgymnasium scheint dann abgefahren...)!! Lass dir erstmal genau sagen, wie es um die Zulassung zur Abiturprüfung bestellt ist. Was du machen kannst, usw. Dann ist es an dir, dich hinzusetzen und "zu lernen". Sprech auch das Thema schulischer Teil der Fachhochschulreife an, ob du die bekommst/hast.

Viel Erfolg dabei und Grüße,
Christian

08.12.2010 12:54

5 Marie (Gast)

Ich habe zu viele Unterkurse, wie ich schon vermutet habe.... Aber den schulischen Teil der Fachhochschulreife habe ich.
Was für Möglichkeiten bleiben mit jetzt noch?
Ich weiß nur, dass ich ein 1-jähriges berufsbezogenes Praktikum machen könnte, um die Fachhochschulreife zu erlangen oder halt eine Ausbildung anfangen könnte...

21.12.2010 10:49

6 admin

Also, wenn du echt abgehen musst (man dir das offiziell bestätigt hat von Schulseite), dann ist es ja "schonmal gut", dass du wenigstens den schulischen Teil der Fachhochschulreife hast.

Hast du denn mal probiert, ein anderes allgemeinbildendes Gymnasium oder Gesamtschule zu kontaktieren, ob ein Wechsel möglich ist (rein logisch würde ich zwar sagen nicht möglich, aber fragen kann man ja)?!? Würde das in jedem Fall machen und auch mal bei einem berufsbildenden Gymnasium anfragen (in NDS Fachgymnasium), weil du ja echt quasi nur nen halbes Jahr vom Abitur entfernt bist!! Da würde ich alles probieren an deiner Stelle, weil es ist doch extrem bitter, so wenige Monate vor dem eigentlichen Ziel doch nur ein halbes Zeugnis mit "weniger Wert" in den Händen zu halten...

Was die volle Fachhochschulreife dann angeht, also den fachpraktischen, berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife:

Der Erwerb der Fachhochschulreife richtet sich nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVOGOFAK). Danach wird der schulische Teil der Fachhochschulreife durch bestimmte Leistungen in der Qualifikationsphase erworben sowie "der berufsbezogene Teil durch ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung."

Entnommen habe ich das einem Merkblatt mit Hinweisen zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife. Hier kannst du auch mal schauen. Zudem empfehle ich einen Blick in all die Verordnungen, Vorschriften, usw. zu werfen, auf die du in dem Zusammenhang triffst.

Wenn es mit einem Wechsel auf ein anderes allgemeinbildendes Gymnasium, eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe oder ein Fachgymnasium nicht klappen sollte und du also nach dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zunächst das Praktikum machst, dann bliebe dir aktuell für das Abitur danach lediglich die Nichtschülerprüfung in Niedersachsen. Wenn du jedoch anstelle des Praktikums eine zweijährige einschlägige Berufsausbildung machst, sieht es besser aus. Dann kommt imho bspw. die BOS 13 in NDS in Frage. Aber die Fachhochschulreife ist doch auch in Ordnung, oder?!?

Viele Grüße,
Christian

21.12.2010 20:34 | geändert: 18.02.2021 16:26

7 Sarah K. (Gast)

Ich hab das gleiche problem bzw ein ähnliches!

Werde jetzt wahrscheinlich das 2te Mal in folge in der oberstufe sitzenbleiben! Dadurch wird mir ja das Abitur verwehrt.. Gilt dies aber auch für eine fachoberschulreife? Oder ist es bei dem abschluss egal, wie oft ich vorher sitzen geblieben bin?

LG

25.03.2011 20:30

8 admin

Die Fachoberschulreife (FOR) hast du sicherlich schon, ist nur ein anderer Name für den mittleren Schulabschluss, welchen man an einer gymnasialen Oberstufe nach Klasse 10 erwirbt (entweder mit Prüfung oder reiner Versetzung in die 11). Was du aber wohl meinst, ist der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR), der im Gegensatz zur Fachoberschulreife (also dem mittleren Schulabschluss) in Verbindung mit dem fachpraktischen Teil eine schulische Hochschulzugangsberechtigung darstellt (jedoch nicht in allen Bundesländern!!!)

Bitte also um genaue Klärung. Zudem gemäß Forenregeln Punkt 2 über die entsprechenden Punkte Auskunft geben, nur so kann dir geholfen werden.

Grüße,
Christian

25.03.2011 22:21

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