Also Lukas,
habe gerade in der APO-BK geschaut, du brauchst für das berufliche Gymnasium auf jeden Fall die "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe". Wenn du jedoch erstmal am BK die Fachhochschulreife machst, kannst in die 12. Jahrgangsstufe des beruflichen Gymnasiums eintreten. Zudem gibt es einen Passus bzgl. einer Ausnahmeregelung (4):
(3) Schülerinnen und Schüler, die die Fachhochschulreife erworben haben, können unter Beibehaltung des Schwerpunkts in die Jahrgangsstufe 12 der Bildungsgänge gemäß § 2 Abs. 1 und 2 aufgenommen werden. Sie müssen bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
(4) Die obere Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die die Aufnahmebedingungen gemäß Absätze 1 und 2 infolge nicht von ihnen zu vertretender Umstände nicht erfüllen, ausnahmsweise zulassen, wenn die bisherige Schullaufbahn erwarten lässt, dass sie für den Besuch des Bildungsgangs geeignet sind.
In der APO-GOST (für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen) schaut es genauso aus.
Wo hast du deine Fachoberschulreife eigentlich erworben? Hattest in der entsprechenden Verordnung auch mal geschaut, ob du wirklich nicht vllt. doch die Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe erworben hast?
Habe jetzt nochmal in der
APO-WBk geschaut und ne gute Nachricht gefunden: Du kannst imho an einer Abendrealschule die Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe nachholen (§5 Absatz 3). Du gehst gleich ins dritte Semester, d.h. 1 Jahr bis zur Berechtigung.
Ob du die Berechtigung für die gynmnasiale Oberstufe auch per Nichtschülerprüfung/Externenprüfung nachholen kannst bin ich mir nicht sicher. So steht in der
PO-Externe-S1: "Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den angestrebten Abschluss nicht besitzt." Es gibt keinen konkreten Passus, dass man die Berechtigung nachholen kann, wenn man die FOR schon besitzt. Musst daher wohl mal bei deiner Bezirksregierung nachfragen.
Grüße,
Christian von abi-nachholen.de