1 Lukas (Gast)

Hallo, habe letztes Schuljahr leider nur meinen FOR geschafft, würde aber gerne das allgemeine Abitur machen, ich bin momentan an einen Berufskolleg mache dort mein Fachabitur in Richtung Soziales und Gesundheit (2 Jahre), dh. ich bin 2 Tage die Woche in der Schule und dem Rest in einem Praktikum(3 Tage). Wäre es möglich nach der 11. Klasse bei entsprechendem Notendurchschnitt den Q Vermerk zu erlangen und auf eine Gesamtschule zu wechseln ?

15.11.2010 19:55

2 admin

Hallo Lukas,

um welches Bundesland handelt es sich? Wie alt bist du? Warum möchtest du das allgemeine Abitur machen? Mit der Fachhochschulreife kannst ja auch studieren?!?!

Grüße,
Christian

15.11.2010 21:20

3 Lukas (Gast)

Ich komme aus NRW. Leider nur kein Lehramt, ich bin 16 Jahre alt .

15.11.2010 23:23

4 admin

Also Lukas,

habe gerade in der APO-BK geschaut, du brauchst für das berufliche Gymnasium auf jeden Fall die "Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe". Wenn du jedoch erstmal am BK die Fachhochschulreife machst, kannst in die 12. Jahrgangsstufe des beruflichen Gymnasiums eintreten. Zudem gibt es einen Passus bzgl. einer Ausnahmeregelung (4):

(3) Schülerinnen und Schüler, die die Fachhochschulreife erworben haben, können unter Beibehaltung des Schwerpunkts in die Jahrgangsstufe 12 der Bildungsgänge gemäß § 2 Abs. 1 und 2 aufgenommen werden. Sie müssen bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.

(4) Die obere Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die die Aufnahmebedingungen gemäß Absätze 1 und 2 infolge nicht von ihnen zu vertretender Umstände nicht erfüllen, ausnahmsweise zulassen, wenn die bisherige Schullaufbahn erwarten lässt, dass sie für den Besuch des Bildungsgangs geeignet sind.

In der APO-GOST (für die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen) schaut es genauso aus.

Wo hast du deine Fachoberschulreife eigentlich erworben? Hattest in der entsprechenden Verordnung auch mal geschaut, ob du wirklich nicht vllt. doch die Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe erworben hast?

Habe jetzt nochmal in der APO-WBk geschaut und ne gute Nachricht gefunden: Du kannst imho an einer Abendrealschule die Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe nachholen (§5 Absatz 3). Du gehst gleich ins dritte Semester, d.h. 1 Jahr bis zur Berechtigung.

Ob du die Berechtigung für die gynmnasiale Oberstufe auch per Nichtschülerprüfung/Externenprüfung nachholen kannst bin ich mir nicht sicher. So steht in der PO-Externe-S1: "Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den angestrebten Abschluss nicht besitzt." Es gibt keinen konkreten Passus, dass man die Berechtigung nachholen kann, wenn man die FOR schon besitzt. Musst daher wohl mal bei deiner Bezirksregierung nachfragen.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

16.11.2010 00:39 | geändert: 11.04.2020 14:56

5 Lukas (Gast)

Danke erst einmal für diese Informationen, allerdings würde ich gerne die 11. Klasse (FOS Soziales und Gesundheit) des Berufskollegs "abbrechen" mit dem Qualifikations Vermerk für die Gymnasiale-Oberstufe, falls dies möglich - und dann auf der Gesamtschule, die 11. Klasse doppeln und das allgemeine Abitur "nachmachen". Mit Abbrechen, meine ich die 11 Klasse mit passenden Notendurchschnitt zu verlassen und mit dem Q Vermerk (wenn man den dort erlangen kann?) an eine Gesamtschule zuwechseln.

Ich habe hier bei einer Abendrealschule nachgeschaut, dort hieß es allerdings ich müsse mich 6-6 Wochen vor Semesterbeginn dort anmelden.

Nachtrag Christian (admin): Gäste (also nicht registrierte und eingeloggte Benutzer) können Beiträge leider nicht bearbeiten, dazu müsstest dir links nen richtigen Account anlegen. Aber ich habs jetzt mal hier rein kopiert.

16.11.2010 12:45 | geändert von admin: 16.11.2010 13:12

6 admin

Auf die Schnelle habe ich keinen Passus in der APO-BK gefunden, der dir bei Abbruch der 11. Klasse der FOS eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe einräumen würde... Vllt. fragst du mal bei der Bezirksregierung, dem Berufskolleg oder der Gesamtschule nach, kann es mir aber nicht vorstellen, dass das klappen sollte... Aber ist auch sehr komplex, weil da mitunter mehrere Verordnungen zu checken sind, die Leute sollten sich da besser auskennen. Wäre aber super, wenn du uns das Ergebnis mitteilen würdest.

btw: Warum hattest damals keine Nachprüfung bzgl. der Quali gemacht? War das nicht möglich, weil § 42 der APO-S1 räumt dir diese eigentlich ein. Inwiefern die Möglichkeit jetzt noch besteht, diese zu machen, keine Ahnung.

Grüße,
Christian

16.11.2010 13:10

7 Lukas (Gast)

Ich hätte eine Nachprüfung machen können, im Fach Mathe, da ich in diesem lediglich 1 Note abwich um den Vermerk zu erlangen, doch meine Lehrer meinten das würde nichts bringen, selbst wenn die sehr gut würde. So habe ich es gelassen, aber direkt eine Nachprüfung zum Q gab es meines Wissens nicht.

17.11.2010 13:42

8 admin

Das würde nichts bringen? hmm Jedoch bin ich mir auch gar nicht sicher, ob du in Mathematik überhaupt hättest eine Nachprüfung machen können, weil es heißt:

(3) Eine Nachprüfung ist nicht möglich

1. in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 (§ 28),[...]

und in §28 der APO-S1 sind wohl Deutsch, Mathematik und Englisch gerade diese Prüfungsfächer. Von daher...

Wie gesagt, hatte dir ja jetzt einige Möglichkeiten aufgezeigt und Ansprechpartner genannt, die dir weiterhelfen könnten/sollten bzgl. deiner Frage: "Abbruch der 11. Klasse der FOS > Erwerb einer Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe?" Weil davon habe ich zumindest in den Verordnungen nichts gelesen...

Viel Erfolg und Grüße,
Christian

17.11.2010 14:32

9 Lukas (Gast)

Danke für die Hilfe, kann ich bei der Bezirksregierung auch per E-Mail etwas erfahren, da die etwas weiter weg ist ?

17.11.2010 18:50

10 admin

Bestimmt, kannst auch anrufen.

Grüße,
Christian

17.11.2010 19:12