11 admin

Einjährige Alternativen gibts imo keine in BaWü, zumindest in deinem Fall. Da bräuchtest überall ne berufliche Vorbildung (d.h. abgeschlossene Berufsausbildung bzw. alternativ Berufserfahrung). Gilt bspw. fürs BKFH oder nen Abendgymnasium/Kolleg. Aber du kannst da ja mal anfragen, mehr als "nee" sagen können die ja auch nicht... Du könntest aber auch eine Prüfung für Schulfremde am Kaufmännischen Berufskolleg II ablegen! Einfach mal einen Blick in die Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Kaufmännischen Berufskollegs werfen!

btw: In der Landesverordnung des Kaufmännischen Berufskollegs steht im übrigen eigentlich, dass du für die FHR Zusatzunterricht besucht haben musst und eine Zusatzprüfung abzulegen ist (d.h. mit dem Abschlusszeugnis wird nicht automatisch die FHR erworben...). Irgendwie verwirrend, weil auf den Schulseiten meist steht, dass die FHR beim Bestehen der Abschlussprüfung gleich dabei sein soll hmmm

Grüße,
Christian

04.04.2011 23:50

12 Carina (Gast)

Oh man, hört sich ja "super" an.
Ja das mit der Zusatzprüfung kenn ich, das wäre nicht das Thema.

Aber vielen Dank für deine Hilfe! =)
Vielleicht ergibt sich ja doch was oder ich werde doch noch auf der Schule angenommen ..


Liebe Grüße

05.04.2011 23:09

13 admin

Wie gesagt, ansonsten kann ja die Schulfremdenprüfung am Kaufmännischen Kolleg noch eine Alternative sein, schaus dir mal an!

Auf eines möchte ich dich aber noch hinweisen: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die FHR am zweijährigen Berufskolleg generell in allen Bundesländern anerkannt wird, ist relevant, wenn du im Anschluss an einer FH in einem anderen Bundesland studieren möchtest!

Viel Erfolg und alles Gute!

Grüße,
Christian

06.04.2011 00:56

14 Carina (Gast)

Hallo Christian,

ich habe gerade mal nach der Schulfremdenprüfung am Kaufmännischen Kolleg geschaut. Aber braucht man dafür nicht auf eine abgeschlossene Ausbildung? Und wo kann man dies erreichen?


Vielen lieben Dank für deine Tipps und Infos, hilft mir im Moment wirklich sehr weiter.


Liebe Grüße,
Carina

06.04.2011 23:27

15 admin

Nee brauchst keine abgeschlossene Berufsausbildung, zumindest finde ich dbzgl. nichts im entsprechenden Abschnitt der "Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Kaufmännischen Berufskollegs". Wo hast du denn gelesen, dass man eine abgeschlossene Berufsausbildung braucht?!? hmmm Die aktuelle Gesamtausgabe "KfmBerKollAPV BW" (juris-Abkürzung) kannst du bspw. auf http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml einsehen. Der 6. Abschnitt behandelt dann die Prüfung für Schulfemde.

Zudem würde ich an deiner Stelle einfach an mehreren Kaufmännischen Berufskollegs II anfragen, da wohl der Abgabetermin des Aufnahmeantrags immer vom Schulleiter bestimmt wird (der ist also nicht zentral festgelegt)... Präsenzunterricht würde ich persönlich nämlich vorziehen.

Wo und was willst du eigentlich studieren (vgl. dazu meine Anmerkung im letzten Post von mir)?

Grüße,
Christian

07.04.2011 01:51 | geändert: 11.04.2020 21:20

16 Carina (Gast)

Nein dann habe ich das wohl falsch aufgeschnappt.

Ja ich habe mich jetzt bei 2 BKs noch angemeldet und bin jetzt auf der Warteliste. Bekomme dann entweder in den Sommerferien oder am ersten Schultag des neuen Schuljahres Bescheid.
Was ich studieren will, weiß ich jetzt noch nicht ganz genau ich möchte einfach die Fachhochschulreife, damit ich danach eine gute Basis zum Studieren hab.

Du bist mir wirklich eine große Hilfe, vielen Dank!


Lieben Gruß

07.04.2011 18:14

17 admin

Ok, dann alles Gute und viel Erfolg! Wie gesagt, sicher kannst du dann mit der FHR in BW studieren, woanders muss man sehen.

Grüße,
Christian

07.04.2011 21:49

Nur Mitglieder können in diesem Forum Antworten schreiben.

Login | Registrieren