kann ich zu meinem elternunabhängigen bafög und dem kindergeld noch einen 300€-job haben, ohne das ich einen teil des anspruches auf kindergeld oder bafög verliehre?
Hallo Alice,
neben dem BAföG Bezug darf bei allen Ausbildungsarten kontinuierlich ein Minijob auf 400 Euro Basis ausgeübt werden. Der BAföG Anspruch wird hierdurch nicht berührt.
Quelle:
https://www.bafög.de/de/welche-freibetraege-werden-gewaehrt--378.php
Grüße,
Christian von abi-nachholen.de
Hallo, das ist so nicht richtig!
In Deinem Fall müsstest du genau nachrechnen.
Man darf einen bestimmten Satz nicht überschreiten, sonst wird Dir das Kindergeld gestrichen und Du wirst vielleicht zu einer Rückzahlung verdonnert.
Bei der Berechnung des Kindergeldes gilt das BAfÖG als voll anzurechnendes Einkommen. Wenn dann zusätzlich noch ein 400,-€ Verdienst hinzukommt bist du über dem Satz und bekommst kein Kindergeld mehr. Der genaue Satz ist mir jetzt nicht bekannt.
Habe das selbe Problem gehabt, verdiene momentan nur 200,-€ nebenbei damit mir das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr erhalten bleibt.
MfG
Zwecks Kindergeld:
Seit 1.1.2010 gilt im Rahmen des "Wachstumsbeschleunigungsgesetzes" die Freigrenze von 8.004 Euro brutto beim Einkommen des volljährigen Kindes. Dementsprechend dürfen pro Monat lediglich 667 Euro Einkommen erzielt werden, um das Kindergeld in Höhe von nunmehr:
- ersten beiden Kinder: jeweils 184,00 €
- das dritte Kind: jeweils 190,00 €
- ab dem vierten Kind: jeweils 215,00 €
zu erhalten. Auch der Bezug von Bafög zählt zu dem Einkommen (nur der Zuschuss, nicht der Darlehensanteil) und kann um eine Kostenpauschale von 180 € im Jahr reduziert werden. Weiterhin können auch Werbungskosten abgezogen werden. Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gehen auch noch Sozialversicherungsabgaben weg...
Grüße,
Christian