Du suchst also quasi einen
doppelqualifizierenden Bildungsgang, also wo du
einen berufsqualifizierenden Abschluss als auch eine schulische Hochschulzugangsberechtigung erhältst, ja?
Im Bereich der beruflichen Bildung / des beruflichen Schulwesens gibt es in Hessen da prinzipiell
zwei große Möglichkeiten,
a) einen berufsqualifizierenden Bildungsgang zu besuchen, der fakultativ zusätzlich einen studienqualifizierenden Schulabschluss vermittelt
oder
b) einen studienqualifzierenden Bildungsgang zu besuchen, der auch berufsqualifzierend ist
Zu a)
1) Duale Berufsausbildung (Ausbildung im dualen System): BerufsschülerInnen können bei Nachweis des Mittleren Abschlusses die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am entsprechenden Zusatzunterricht teilnehmen, eine zusätzliche Prüfung erfolgreich absolvieren und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
2) Höhere Berufsfachschulen bauen auf einem mittleren Abschluss auf und bilden Assistentinnen und Assistenten in verschiedenen Fachrichtungen aus, schließen mit einer Prüfung ab und berechtigen zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Assistentin ... / Staatlich geprüfter Assistent ..." mit dem Zusatz der jeweiligen Fachrichtung. Durch Zusatzunterricht und eine zusätzliche Prüfung sowie einem anschließenden Berufspraktikum von einem halben Jahr kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Fachhochschulreife erreicht werden. Leider heißt es in der entsprechenden Verordnung jedoch: "Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30. April das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet das Staatliche Schulamt."
Zu b)
1) Berufliches Gymnasium (drei Jahre bis Abitur): Nach dem erfolgreichen Abschluss des beruflichen Gymnasiums mit einschlägiger beruflicher Fachrichtung besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines vierzehnten Schuljahres eine vollschulische berufliche Ausbildung zu absolvieren. Die berufliche Ausbildung schließt mit einer Prüfung zur staatlich geprüften Assistentin oder zum staatlich geprüften Assistenten ab.
Aber auch hier aufgepasst: Bei der Aufnahme am beruflichen Gymnasium könnte es Probleme aufgrund deines Alters geben, denn normalerweise werden laut OAVO Bewerber ohne abgeschlossene Berufsausbildung nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und mit abgeschlossener Berufsausbildung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in die Einführungsphase aufgenomen. Über Ausnahmen entscheidet das Staatliche Schulamt. (vgl. OAVO § 2 Abs. 7 und § 18 Absatz 3)
1. FAZIT: Dein Alter könnte ein Problem sein, was bspw. höhere Berufsfachschule und das berufliche Gymnasium angeht. Aber bei dir könnte es aufgrund der Pflege deiner Großeltern unter Umständen echt eine Ausnahmeregelung geben, daher beim Staatlichen Schulamt nachhaken!
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Darüber hinaus gibt es noch die
Fachoberschule, die du auch besuchen kannst, diese vermittelt aber "nur" einen studienqualifizierenden Schulabschluss (die Fachhochschulreife) und eine berufliche Grundbildung (also keinen berufsqualifzierenden Abschluss). Dauer: 2 Jahre.
Zu erwähnen wäre auch die
Nichtschülerabiturprüfung mit Vorbereitung bspw. über eine Fernschule (die SGD hat ihren Sitz in Darmstadt > vllt. nicht so verkehrt; kostenloses Info-Material gibts
hier), Privatschule oder Selbststudium.
Noch ein kleiner Ausblick / Hinweis: Das tolle in Hessen ist, dass du mit der Fachhochschulreife mit Ausnahme der Uni FF/Main laut Hochschulgesetz auch an Universitäten studieren kannst. Und zwar gestufte Studiengänge (das heißt kein Staatsexamen bspw., aber Bachelor geht!). Von daher reicht dir vllt. die Fachhochschulreife, also das ugs. Fachabitur.
Viel Erfolg und Grüße,
Christian