11 DMK

Also das mit Hessen habe ich leider nicht verstanden, kannst du das nochmal erklären, etwas detaillierter bitte

25.01.2011 17:38

12 admin

Hessen war nur ein Beispiel, wo ich mal ins Hochschulgesetz geschaut habe (§ 54 Hochschulzugang, wenn du mal selbst nachsehen möchtest), denn die Regelung bzgl. Bachelor "=" allgemeine Hochschulreife und abgeschlossenes Grundstudium "=" fachgebundene Hochschulreife wird imo nirgends "von oben" bestimmt, Bildung ist halt Ländersache, das gilt für die Schul- als auch Hochschulbildung.

Viel Erfolg und Grüße,
Christian

25.01.2011 18:08

13 DMK

So hallo muss mich wieder melden weil ich eine frage habe...

Also ich habe ja den Schulischen teil der Fh-reife und brauche ein ein-jähriges gelenktes Praktikum.

Ich habe nach der 12 ein Praktikum bei einem Anwalt gemacht das ca. auch 1 Jahr gedauert hat während der Schulzeit. Kann dieses Praktikum angerechnet werden? Und wo muss ich die Bescheinung hinschicken oder mit wem kann ich Kontakt aufnehmen?

Und brauche ich ein bestimmtes Formular dafür? wenn ja wo kann ich es finden damit ich es Ausfüllen lassen kann

Danke

22.03.2011 13:03 | geändert: 22.03.2011 13:12

14 admin

Was hast du denn nun mit der kompletten Fachhochschulreife genau danach vor? Ein FH-Studium machen? Wenn ja was und vor allem wo (Name der Hochschule)?!? Hintergrund: Ich habe in den letzten Tagen, Wochen und Monaten schon einige Male hier im Forum das "Hauptproblem" im Zusammenhang mit dem fachpraktischen Teil beschrieben (warum es wichtig ist, sich zumindest auf ein Bundesland festzulegen, wo man mit der über die gymnasiale Oberstufe erlangten Fachhochschulreife studieren möchte), bitte mal die Suchfunktion nutzen, das führt dich dann zu Posts wie diesem hier.

Ansonsten hatten wir hier auch schon etliche Fragen zum Nachweis des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife in NRW (insbesondere für ein FH-Studium in NRW), sodass ich an dieser Stelle erneut auf die Suchfunktion verweise. In diesem Zusammenhang kann ich dir insbesondere diesen Thread empfehlen. Dazu unbedingt die "Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Praktikum–Ausbildungsordnung)" (respektive Abschnitt IV) durchgehen!

Grüße,
Christian

22.03.2011 14:11 | geändert: 04.04.2020 01:37

15 DMK

Also ich will nur wissen ob ich eben das Praktikum geltend machen kann und wo ich das machen kann. Also An sich wenn es klappen sollte wollte ich mich im Mai für ein Studienplatz bewerben. (Biomedizinische Technik-FH Aachen/Jülich)

Aber ich habe auch einen Termin am Abendgymnasium im Mai, damit ich vielleicht da mein Abi nachholen kann und wenn ich den FH Abschluss schon habe, kann ich vielleicht ein Jahr sparen.

Also ja Bundesland NRW, ich habe das hier gepostet weil das hier ja mein Thema ist und ich dachte die infos und zu meiner Person steht schon alles.

Ich wollte nur halt wissen da ich während der Schulzeit dieses Praktikum gemacht habe, also Vollzeit ohne Bezahlung, ob ich das anrechnen kann. Damit würde ich direkt studieren können und muss nicht ein Jahr noch ein Praktika machen!!!

22.03.2011 14:47

16 admin

Ich habe dir mehrere Hinweise (andere Threads, die u.a. die APO-GOST sowie deren Verwaltungsvorschriften dbzgl. "analysieren", die Praktikum–Ausbildungsordnung, QVO-FH, usw.) gegeben, wo du die entsprechenden Infos findest, mehr kann ich dir nicht helfen, lesen musst du schon selbst hmmm Und ich geb dir noch nen ganz großen/heißen Tipp: Abschnitt IV Praktikum–Ausbildungsordnung 3. Punkt (1. Satz) anschauen, wird deine Hauptfrage imo wohl beantworten.

Des weiteren kann ich dir jetzt schon sagen, dass du das Thema Abendgymnasium bzw. Weiterbildungskolleg praktisch überhaupt vergessen kannst, sofern du nicht über die entsprechende berufliche Vorbildung verfügst (vgl. §3 APO-WbK)... Das geht aus meinen Posts hier in diesem Thread bereits hervor.

Aus welchem Bundesland du kommst (NRW) wusste ich, es geht aber um den zukünftigen Studienort. Den hast du jetzt genannt (FH Aachen = auch NRW). Warum das so von Bedeutung ist, würdest du erfahren, wenn du mal in den von mir verlinkten Forenthreads lesen würdest (Stichwort: fachpraktischer Teil der Fachhochschulreife vs. landesrechtliche Bestimmungen).

btw: "Vollzeit in der Schulzeit", ah ja und was war dann die Schule, Teilzeit bäh

Grüße,
Christian

22.03.2011 15:44 | geändert: 22.03.2011 15:55

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