1 Can (Gast)

Guten Abend,
ich bin jetzt in der 13.Klasse eines Gymnasiums in NRW und habe nach der 12 das Fachabitur nicht geschafft aufgrund 2 Defiziten in Mathe LK ,ich wollte fragen ob ich jetzt mit dem 13.I 'er Zeugnis das Fachabitur sozusagen nachholen kann,denn ich würde das von den Punkten her schaffen und wäre auch für die Abiturprüfungen zugelassen,doch ich wüsste gerne,ob ich jetzt durch bessere Punkte in den LK´s das Fachabitur bzw die Fachhochschulreife nachträglich bekomme?

Mfg und Danke im Voraus

18.01.2011 23:02

2 admin

Hallo,

in NRW gab es mit der alten/nun auslaufenden APO-GOSt, die bei dir imo noch gelten müsste, auch die Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der 11. zu bekommen (dann braucht man als praktischen aber ne zweijährige Berufsausbildung, ein einjähriges gelenktes Praktikum reicht nicht!), siehe hier. Versuch das mal, ich meine laut Verwaltungsvorschrift ist es möglich, denn in Anlage 17 Absatz 3 steht:

Schülerinnen und Schülern, die die Bedingungen des § 40 Abs. 2 der APO-GOSt erfüllen und die Schule aus der Jahrgangsstufe 12 oder 13 verlassen, wird der schulische Teil der Fachhochschulreife zusammen mit der zugehörigen Durchschnittsnote auf dem Abgangszeugnis gemäß Anlage 6 zuerkannt. Das Abgangszeugnis erhält einen Vermerk gemäß Nr. 4.

Es gibt jedoch eine weitere Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach §40a der APO-GOST zu erhalten auch wenn du in der 12 die Anforderungen erst mal nicht erfüllt hast. Das ganze steht in §40a Absatz 2:

Für abgehende Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 13/I oder 13/II den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben wollen, gelten die Bedingungen gemäß Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die Gesamtqualifikation insgesamt in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht worden sein muss.

Das heißt, wenn du nach Ende der 13/I abgehst, kann man schauen, ob die Bedingungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 12 in der 12/II und 13/I passen. Es geht jedoch nicht ein Zusammensuchen aus den drei Halbjahren! Es müssen zwei aufeinander folgende sein... Wenn du den schulischen Teil der Fachhochschulreife auf diesem Weg bekommst (also nach §40a), reicht dir für die "volle Fachhochschulreife" auch ein einjähriges gelenktes Praktikum im Gegensatz zu §40 (schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 11, was ich oben im ersten Absatz erklärt hatte).

Viele Grüße,
Christian

19.01.2011 02:33 | geändert: 26.07.2014 22:53

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