Welche Stufe des KMK-Fremdsprachenzertifikats benötige ich, um die Kenntnisse in der 2. Fremdsprache alternativ nachzuweisen (FOS 13 NRW)?

1 Karlotta (Gast)

Hallo liebe Leute!

Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe mich hier ein wenig umgesehen und finde sie echt super!

Auch ich habe eine dringende Frage:

Ich bin gerade dabei die Fachhochschulreife zu machen und bin in der 12.Klasse. Ich habe vorher eine schulische Ausbildung gemacht und das war die Vorrausstzung um sofort in die 12 zu gehen.

Ich möchte nächstes Schuljahr gerne noch das Abitur an einem Berufskolleg in Düsseldorf nachholen.
Soweit ich es verstanden habe, brauche ich ein Sprachenzertifikat um die Allgemeine Hochschulreife zu machen.
Ohne eine 2.Fremdsprache kann man nur die fachgebundene Hochschulreife machen.

Mein Ziel ist es ganz klar, die Allgemeine Hochschulreife zu machen.
Ich habe auch schon in einer VHS angerufen und mich beraten lassen, was Sprachkurse angeht. Ich persönlich werde mich für Französisch entscheiden, allerdings wollte der freundliche Mitarbeiter von mir wissen, auf welcher Stufe ich das Sprachenzertifikat brauche.
Auf der Homepage der Berufsschule stand nur folgendes:

• der Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats auf der Stufe II (gem. der
Rahmenvereinbarung der KMK von 1998)


Und diesen Satz habe ich dem Mitarbeiter von der VHS auch vorgelesen, er konnte aber nicht daraus schließen, welche Stufe ich nun brauche.
Er erwähnte was von Stufe A2 oder B1. Er meinte zu mir, dass er das wissen muss, damit er mir auch sagen kann, wie lange ich für dieses Sprachenzertifikat brauche und dass ich es um einiges einfacher hätte, wenn ich es auf Stufe A2 bräuchte.

Ich habe auch schon im Sekreteriat am Berufskolleg angerufen. Ich habe dort meine Telefonnummer hinterlassen, damit der zuständige Lehrer sich bei mir meldet - was er aber immer noch nicht getan hat (das ist nun ca. 4 Wochen her).

Aber so langsam muss ich das wissen...

Ich hoffe, dass hier im Forum jemand damit auskennt.
Ich habe den Satz auch schon bei google eingegeben, aber nichts gefunden.

Ich hoffe auf Antworten.
Liebe Grüße, Karlotta.

29.09.2010 20:20

2 admin

Hallo Karlotta,

in was für einem Bildungsgang machst du gerade die Fachhochschulreife (Fachoberschule?)? Bist du aktuell auch in NRW an einem Berufskolleg? Das habe ich nicht so richtig rauslesen können, weil das Unterforum wo du deinen Thread eröffnet hast, dreht sich um das Kolleg und nicht Berufskolleg (ist nicht schlimm, würde ich dann einfach verschieben) lächel

Erzähl mal bitte kurz was zu der schulischen Ausbildung. Was war das genau und wie lange ging die?

Das Abitur willst du dann im Bildungsgang der FOS 13 machen, ja? Oder berufliches Gymnasium?

Wenn wir das geklärt haben, schau ich mal in der jeweiligen Verordnung und kann dir dann sagen, welches Zertifikat du genau brauchst zwinker

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

29.09.2010 20:47

3 Karlotta (Gast)

Danke für die Antwort!

Also, ich wohne in NRW.
Ich habe eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin gemacht und jetzt besuche ich die Klasse 12b und bin im Bereich "Sozial- und Gesundheitswesen".
Meine Kinderpfleger-Ausbildung ging 2 Jahre.

Jepp, ich will nächstes Jahr die FOS13 machen.

Normalerweise erfülle ich ja (fast) alle Voraussetzungen.
Ich habe meine abgeschlossene Ausbildung und die Fachhochschulreife werde ich auch schaffen, aber mein Ziel ist es halt nicht, die fachgebundene Hochschulreife zu machen.

Das Abitur würde ich dann auch im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen.

30.09.2010 14:47

4 admin

Ok, das passt alles. lächel

Bzgl. des Fremdsprachenzertifikats schau dir mal diesen Thread hier im Forum an: https://www.abi-nachholen.de/forum/fos13-wie-die-zweite-fremdsprache-nachholen-t-80-1.html

Dort hatten wir die "Problematik" schon mal. Geh mal die ganzen PDF-Links durch etc. Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass du die Kompetenzstufe Threshold (Niveau II = B 1) benötigst.

Normalerweise sollte das BK dir dazu auch Infos geben können, ist schon löfflig, dass die dich innerhalb von 4 Wochen nicht zurückgerufen haben! Schließlich ist das Berufskolleg für Organisation und Durchführung der Prüfungen für das KMK-Fremdsprachenzertifikat zuständig...

btw: Die Fremdsprachenkenntnisse kannst du auch im Rahmen einer Ergänzungsprüfung nachweisen.

Grüße,
Christian

30.09.2010 16:02

5 Karlotta (Gast)

Danke für deine Antwort, das hat mich schonmal ein wenig weitergebracht!

Schade, dass es wohl höchstwahrscheinlich B1 ist... denn der Mann von der VHS meinte am Telefon zu mir, dass es um einiges schwieriger wird und auch länger dauert. Aber da muss ich wohl durch!

Den Thread kenne ich schon, ich habe diesen Thread bei google gefunden und es hat mir schon von vornerein einige Fragen beantwortet.

Ich muss noch dazu anmerken, dass ich kein Wort Französisch beherrsche!
Deswegen weiß ich nicht, wie das mit einer Ergänzungsprüfung aussieht oder du kannst es mir in Kurzfassung eben erklären.

Natürlich rennt mir auch die Zeit weg, denn die Anmeldungen für die FOS13 finden im Februar nächsten Jahres statt.
Und ich weiß nicht, ob ich schon bei der Anmeldung den Nachweis über die 2.Fremdsprache mit abgeben muss oder ob es auch möglich ist diesen Nachweis am Anfang des nächsten Schuljahres (2011/2012) abgeben kann.

Oder ob ich es nachreichen kann, so, dass ich am Ende der FOS13 die Allgemeine Hochschulreife habe.

Ich werde morgen nochmal im Sekreteriat von dem BK anrufen und nachfragen, wobei ich mir fast sicher bin, dass die Sekretärinnen mir kaum Antworten darauf geben können. Aber ich versuche mein Glück nochmal!

Liebe Grüße, Karlotta.

30.09.2010 19:53

6 admin

Zum KMK Fremdsprachenzertifikat noch ein Hinweis: Sei dir dabei bewusst, dass die "Prüfung" am Berufskolleg mit einem entsprechenden Berufsbezug im jeweiligen Bereich stattfindet (siehe dazu bspw. auch die Handreichung). In wiefern dich eine externe Stelle darauf trainiert/vorbereitet muss man halt sehen und beachten!

Kurzfassung Ergänzungsprüfung: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/ergaenzungspruefung_abi_zeug/ergaenzungspr_merkblatt.pdf lächel

Grüße,
Christian

30.09.2010 20:12 | geändert: 11.04.2020 17:49

7 Karlotta (Gast)

Hallo, ich wollte mich nochmal melden.

Ich habe es endlich geschafft einen Lehrer zu erreichen und habe mit ihm auch darrüber geredet.

Er meinte zu mir, dass ich unbedingt auf eine Sprachenschule gehen soll und auf keinen Fall auf die Volkshochschule.
Das Gute ist schon mal, dass ich nicht unbedingt ein Sprachenzertifikat brauche, sondern erstmal nur 160 Stunden in der 2.Fremdsprache nachweisen muss, die restlichen 160 Stunden habe ich in dem 1 Jahr, wo ich dort zur Schule gehe. Den Nachweis muss ich erst vor den Abiturprüfungen nachreichen, sprich: Ich habe 2 Schuljahre Zeit, um diese 160 Stunden vollzukriegen.

Ich habe am Montag auch einen Termin für ein Beratungsgespräch in einer Sprachenschule... naja, ich würde sofort gerne anfangen, aber es ist ziemlich teuer... hmmm
knapp über 1000 euro für ein kurs, der 5 Monate geht. Aber dann hätte ich schon mal 80 stunden voll... hmmm

08.10.2010 13:42

8 admin

Klingt doch gut, also brauchst du nicht unbedingst das Zertifikat oder eine Ergänzungsprüfung, der Nachweis der Unterrichtsstunden reicht. Sprachenschulen sind natürlich teuer, aber ich denke, dass der Unterricht dort auch sehr gut sein wird (in der Regel kleinere Gruppen, intensivere Betreuung, usw.). Musst mal schauen, vllt. gibts da ja noch andere Schulen, die vllt. etwas günstiger sind.

Grüße,
Christian

08.10.2010 16:17

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