Im Rahmen des Bildungsgangs an der FOS machst du deine komplette Fachhochschulreife, der praktische Teil findet über ein Praktikum während der regulären Schulzeit statt, ein entsprechender Praktikumsvertrag ist im Vornherein genau wie der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss Aufnahmevoraussetzung! Mehr Infos:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/fachoberschule/die-fachoberschule-fos-6473.html
Zwecks deinem Thema Wiederholung auf der Gesamtschule, ich habe mal für dich in der Verordnung für die gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen (VO-GO) geschaut, da heißt es in §3 Verweildauer:
(1) 1) Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert mindestens zwei und höchstens vier Schuljahre, soweit in den Sätzen 2 bis 4 nichts Abweichendes bestimmt ist.
2) Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann höchstens drei Schuljahre lang in der gymnasialen Oberstufe verweilen.
3) Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Schuljahr.
4) In Härtefällen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit, kann die Schule eine weitere Verlängerung und ein weiteres Schuljahr zulassen.
5) Zeiten des Besuchs eines Fachgymnasiums werden auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.
(2) Wer nicht vor Ablauf der Höchstzeit nach Absatz 1 zur Abiturprüfung zugelassen worden ist, muss die Schule verlassen.
Das ganze gestaltet sich jetzt beim gründlichen Überlegen jedoch schwierig. Du bist ja jetzt aktuell schon drei Jahre an der Schule und hast die Versetzung in die 13. Klasse (und damit zur Abiprüfung) noch nicht. Im Prinzip könntest du aber an der Schule bleiben und dein 4. Jahr (wiederum die 12. Jahrgangsstufe wenn ich jetzt richtig bin) in der gymnasialen Oberstufe machen, obwohl du nicht mehr zum Abitur zugelassen werden kannst (dein Ziel ist ja der schulische Teil der Fachhochschulreife) und gar keine Möglichkeit mehr auf das Abitur hast. Letzteren Passus beinhaltet die Verordnung nämlich meiner Meinung nach nicht! Es steht ja nirgends, dass es noch
möglich sein muss, das Abitur unter Einhalten der Höchstverweildauer zu erreichen. Die Aussage "vor Ablauf" in Abschnitt 2 ist meiner Meinung nach daher strittig. Ich würde an deiner Stelle explizit mit der Frage an die entsprechenden Verantwortlichen in deiner Schule treten bzw. sogar an höhere zuständige Stellen. Die Sache ist im Grunde aber egal, weil du auch hier wie in der FOS 2 Jahre ab jetzt bis zur Fachhochschulreife brauchst (nochmal die 12. Klasse + 1 Jahr Praktikum).
Was ich jetzt aber nicht weiß und aus den Verordnungen nicht ersichtlich wird, ob du nicht bspw. an einem Fachgymnasium nochmal mit dem Abitur anfangen kannst. Das würde ich vllt. mal mit einem Fachgymnasium direkt klären:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/berufliches_gymnasium/das-berufliche-gymnasium-6474.html Einstieg wäre dort aber von Anfang an, sprich drei Jahre bis Abitur.
Grüße,
Christian