1 alleyezonme

Auf meiner Gesamtschule (13 Jahre Schulzeit) habe ich dieses Jahr die 12. Klasse wiederholt. Wollte mein Fachabi machen, aber da das 1. Halbjahr nicht so gut war, dachte ich ich, ich bringe das 2. Halbjahr von Klasse 12 und das erste Halbjahr von Klasse 13 mit ein. Jetzt wurde ich nicht zugelassen, habe also auch kein Fachabi.

Da ich die 12. Klasse schon einmal wiederholt habe, meinte der Jahrgangsleiter, ich müsste jetzt eine Ausbildung anfangen etc.

Gibt es wirklich keine Chance mehr, das Abitur oder auch das Fachabi noch irgendwie zu machen, obwohl ich schon einmal die 12. Klasse wiederholt habe?

10.06.2010 11:17

2 admin

Hallo,

aus welchem Bundesland kommst du denn? Entsprechend muss mal in der Verordnung geschaut werden, was zum Thema "Wiederholung" dort steht.

Du könntest aber auch nen Schulwechsel anstreben, um deine Fachhochschulreife bspw. an der Fachoberschule zu machen.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

10.06.2010 11:33

3 alleyezonme

Ich komme aus Niedersachsen,

also ist das möglich auf einer FOS den schulischen Teil des Fachabis zu machen?

10.06.2010 16:30

4 admin

Im Rahmen des Bildungsgangs an der FOS machst du deine komplette Fachhochschulreife, der praktische Teil findet über ein Praktikum während der regulären Schulzeit statt, ein entsprechender Praktikumsvertrag ist im Vornherein genau wie der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss Aufnahmevoraussetzung! Mehr Infos: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/fachoberschule/die-fachoberschule-fos-6473.html

Zwecks deinem Thema Wiederholung auf der Gesamtschule, ich habe mal für dich in der Verordnung für die gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen (VO-GO) geschaut, da heißt es in §3 Verweildauer:

(1) 1) Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert mindestens zwei und höchstens vier Schuljahre, soweit in den Sätzen 2 bis 4 nichts Abweichendes bestimmt ist.
2) Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann höchstens drei Schuljahre lang in der gymnasialen Oberstufe verweilen.
3) Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Schuljahr.
4) In Härtefällen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis wegen Krankheit, kann die Schule eine weitere Verlängerung und ein weiteres Schuljahr zulassen.
5) Zeiten des Besuchs eines Fachgymnasiums werden auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet.

(2) Wer nicht vor Ablauf der Höchstzeit nach Absatz 1 zur Abiturprüfung zugelassen worden ist, muss die Schule verlassen.

Das ganze gestaltet sich jetzt beim gründlichen Überlegen jedoch schwierig. Du bist ja jetzt aktuell schon drei Jahre an der Schule und hast die Versetzung in die 13. Klasse (und damit zur Abiprüfung) noch nicht. Im Prinzip könntest du aber an der Schule bleiben und dein 4. Jahr (wiederum die 12. Jahrgangsstufe wenn ich jetzt richtig bin) in der gymnasialen Oberstufe machen, obwohl du nicht mehr zum Abitur zugelassen werden kannst (dein Ziel ist ja der schulische Teil der Fachhochschulreife) und gar keine Möglichkeit mehr auf das Abitur hast. Letzteren Passus beinhaltet die Verordnung nämlich meiner Meinung nach nicht! Es steht ja nirgends, dass es noch möglich sein muss, das Abitur unter Einhalten der Höchstverweildauer zu erreichen. Die Aussage "vor Ablauf" in Abschnitt 2 ist meiner Meinung nach daher strittig. Ich würde an deiner Stelle explizit mit der Frage an die entsprechenden Verantwortlichen in deiner Schule treten bzw. sogar an höhere zuständige Stellen. Die Sache ist im Grunde aber egal, weil du auch hier wie in der FOS 2 Jahre ab jetzt bis zur Fachhochschulreife brauchst (nochmal die 12. Klasse + 1 Jahr Praktikum).

Was ich jetzt aber nicht weiß und aus den Verordnungen nicht ersichtlich wird, ob du nicht bspw. an einem Fachgymnasium nochmal mit dem Abitur anfangen kannst. Das würde ich vllt. mal mit einem Fachgymnasium direkt klären: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/berufsbildende_schulen/berufliches_gymnasium/das-berufliche-gymnasium-6474.html Einstieg wäre dort aber von Anfang an, sprich drei Jahre bis Abitur.

Grüße,
Christian

10.06.2010 18:01 | geändert: 11.04.2020 22:26

5 sweety

Hallo admin,
ich habe genau das gleiche Problem und zwar habe ich auch die 12.Klase wiederholt und dann nicht mein Fachabi bekommen.Nun will ich unbedingt mein ABI machen und weiß nicht wie ? bin total am verzweifeln !
Gibt es vllt eine Möglichkeit wo man sein Abi in einem Jahr nachholen kann ?
ich habe mal recheriert und zwar gibt es da eine Privatschule in Frankfurt, heißt Maturum. Das Problem liegt nur darin, dass ich bestimmt dann dein bafög bekomme. Ich wohne ja noch bei meinen Eltern und würde dann kein Bafög bekommen weil ich ja noch keine Ausbild oder sonstige Erfahrung im Beruflichen Leben habe!
Kann mir da jemand weiter helfen ??

18.06.2010 11:12

6 admin

Hallo sweety,

hast du dir insbesondere mal meinen letzten Beitrag durchgelesen? Man müsste jetzt schauen, wie die Verordnung bei dir in Hessen ausschaut, aber ich denke mal, dass das ungefähr gleich sein wird.

Eins kann ich aber schon mal sagen, von der Vorstellung, das Abitur in einem Jahr ohne Fachabitur nachzuholen solltest dich doch eher verabschieden. 2 Jahre wäre eher denkbar. Die MATURUM richtet sich ja an Bewerber mit Fachhochschulreife, die innerhalb von einem Jahr die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife nachholen möchten.

Alles weitere würde ich aber dann in deinem eigenen Thread "diskutieren" wollen: https://www.abi-nachholen.de/forum/kein-fachabi-und-auch-kein-abi-was-nun-t-162-1.html

Grüße,
Christian

18.06.2010 12:08

7 MagiaPosta (Gast)

Hallo
Ich habe ein Problem und bitte um antwort
Ich gehe auf das berufliche gymnasium, das 3 jahre geht.
Ich bin jetzt in der 12ten, zweites halbjahr und habe gemerkt, das mein zeugnis schlecht ist, ich aber die 12te schaffe
nun meine frage
kann ich die 12te klasse freiwillig wiederholen?
Bitte um Antwort

05.05.2011 21:30

8 admin

@MagiaPosta

Um welches Bundesland geht es? NRW? Wenn ja, heißt es zur Wiederholung in den Jahrgangsstufen 12 und 13 des beruflichen Gymnasiums in Anlage D der APO-BK § 7:

Wer in der Jahrgangsstufe 12 nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann und die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholt hat, kann auf Antrag bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12.1 in die Jahrgangsstufe 11 zurücktreten. Am Ende der Jahrgangsstufe 12.2 oder 13.1 kann auf Antrag zurücktreten, wer die Zulassung gemäß § 15 voraussichtlich nicht mehr erreichen, die Abiturprüfung aber noch innerhalb der Höchstverweildauer gemäß § 5 der Allgemeinen Bestimmungen für die Bildungsgänge ablegen kann. Wenn Defizite nicht mehr aufgeholt werden können, muss die Schülerin oder der Schüler zurücktreten. Die Leistungsbewertungen im ersten Durchgang der wiederholten Schulhalbjahre werden unwirksam.

Entsprechend dieses Abschnittes geht es also imo nur, wenn du die Zulassung gemäß § 15 voraussichtlich nicht mehr erreichst und noch nicht wiederholt hast (Höchstverweildauer), da du ja jetzt in der 12.2 bist. Am besten nochmal bei SchulleiterIn nachfragen.

Grüße,
Christian

05.05.2011 23:28 | geändert: 05.05.2011 23:30

9 Maria (Gast)

Haaaalllooooo lächel


Hab mal ne Frage.
Bin in der 12.
Auf nem gymnasium in NRW.
Wollte eigentlich den Notenschnitt für das Fachabitur nach der 12 schaffen, aber ich habe zu wenig Punkte.
Was kann ich jetzt machen, damit ich die Fachhhochschulreife erreiche?
Habe gehört , man muss ein 2 jähriges Praktikum machen, stimmt das?
Könnt ihr mir helfen? lächel
Dankeschön, ist sehr dringend.
Hab mir hier schon alles durch gelesen aber viele Leute, die dasselbe Problem haben wie ich , kommen aus einem anderen Bundesland :/
DAnke Leute!! lächel

09.05.2011 14:57

10 admin

Hallo Maria,

kommt drauf an, sowieso bekommt man in der gymnasialen Oberstufe nie die volle Fachhochschulreife, sondern max. den schulischen Teil der Fachhochschulreife! Der Nachweis des praktischen Teils richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen. Des weiteren war es nach der alten APO-GOST in NRW noch möglich, den schulischen Teil der FHR nach der Klasse 12 oder auch nach der Klasse 11 (hier reicht ein einjähriges Praktikum zum Nachweis des praktischen, fachbezogenen Teils nicht aus!) zu erlangen.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die so erlangte Fachhochschulreife keineswegs in allen Bundesländern anerkannt wird!! Pass da bitte gut auf!

Ansonsten: Wir hatten das ganze Thema schon nen paar Mal hier im Forum, nutz mal die Suchfunktion und schau mal hier sowie hier.

Grüße,
Christian

09.05.2011 15:34