11 Stefan (Gast)

Ich habe die 12te Klasse wiederholt da mein erster durchgang in der 12 nicht so gelaufen ist, wie ich mir das gedacht habe. Die Wiederholung der 12ten Klasse ist bei mir noch schlechter gelaufen, als der erste Durchgang. Nun ist mein Problem das ich mit meinem derzeitigen Zeugniss den schulischen Teil der Fachhochschulreife nicht erfülle, da ich einfach zu oft gefehlt habe und dementsprechend meine Noten auch ausehen. Das Zeugniss meines ersten Durchlaufs in der 12 reicht aber für den schulischen Teil der Fachhochschulreife, kann ich dieses Zeugniss verweden oder ist das nicht möglich?

01.06.2011 08:44

12 admin

Hallo Stefan,

in welchem Bundesland spielt(e) sich das alles ab? Und an welcher Schulform sowie welches Jahr? Mit den Infos könnte man einen Blick in die relevanten Rechtsgrundlagen werfen und schauen.

Grüße,
Christian

01.06.2011 11:32

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