1 education- hopping (Gast)

Hallöchen

ich habe in Hessen die Fachhochschulreife erlangt, hier ist es nicht möglich noch ein 13. Jahr dranzuhängen, das "Berufliche" Gymnasium in der Richtung wurde erst ein Jahr später in meiner Stadt eingeführt, sonst hätte man noch 2 Jahre daran hängen können. Und danach noch ein einjähriges Praktikum (genauso lange wie beim Bachelor).

Ich möchte schon seit längerem auf Berufsschullehramt studieren, das ist mein Traumberuf!! Ich hatte schon etliche Kontakte aber bei dem Zulassungswirrwarsch und unterschiedlichen Hochschulreifen in den Bundesländern/ an Unis ... kann man das vergessen

So ich studiere jetzt bspw. im 2 Semester an einer FH Wirtschaftsinformatik, also ich studiere wirklich im 2 Semester nur ein anderes Fach. Leider ist es nur in Hessen möglich nach 3 Semestern an die Uni zu wechseln und das Lehramt was ich studieren möchte gibt es in Hessen nicht.

Mit BAföG beim 2 Studium sieht es schwierig aus , ich muss ja nach dem Studium noch einen Bachelor und noch einen Master auf Lehramt machen und ein Bachelor würde ohne BAföG!!! so um die 40000 Euro kosten dann noch die 10 000 BAföG, das geht einfach nicht!!!

Und jetzt aufzuhören und Abi nachzuholen wäre genauso bescheuert ! 2 Jahre Abi ein Jahr Praktikum und dann ist noch nicht sicher ob man den NC schafft (während meinem jetztigen Studium hab ich 9 Monate Praxis die würde für das Lehramt reichen) . Bis dahin wäre ich dann oje fast 24 (ohne einen beruflichen Abschluss) und dann noch Lehramt 6 Jahre (bestenfalls) da ist man ja dann über 30 bis man sein erstes Geld verdient und das hochverschuldet

So hat jemand von euch eine Idee? Oder ob das doch mit dem BAföG fürs 2. Studium möglich ist, ich meine es gibt bei mir keinen besseren Weg wenn mans so nimmt, soweit ich das beurteilen kann. Das Einzige was ich noch sehe ist, da ich chronisch krank bin, was ich aber auch ziemlich daneben finde, nach dem Studium zu sagen dass ich in dem Beruf wegen Krankheit nicht arbeiten kann (das wäre sicherlich kein großes Problem bei mir) und ich deswegen etwas anderes studieren muss- trotzdem BAföG Anspruch. Aber ich find das richtig blöd ich mach sowas nicht gerne aber wenn einem der Weg so erschwert wird und es nicht anders geht??

Viele Grüße

12.06.2011 15:37 | geändert von admin: 15.06.2011 19:28

2 admin

Hallo,

du kannst doch bspw. Berufspädagogik (Bachelor an der Uni Kassel) mit FHR studieren oder was willst du genau machen? Du musst mir schon sagen, was genau dein Vorhaben ist, ansonsten kann ich leider nicht gezielt helfen hmmm

Hast du denn schon mal gezielt bspw. auf hochschulkompass.de gesucht? Also die Profisuche mit: Bundesland = Hessen; Abschluss= Bachelor, Fachsuche = Pädagogik, von mir aus noch Hochschultyp etc. Da findet man dann einiges.

Ansonsten: An was für einer Schulform hast du denn die FHR in Hessen gemacht? Hast du Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache? Verfügst du über eine berufliche Vorbildung? FOS 13 oder BOS 13 würden nur ein Jahr gehen, dafür müsstest aber aus Hessen raus.

Zum Bafög-Anspruch kann ich nichts genaues sagen, schau doch mal ins Gesetz und die weiteren Vorschriften, alles online oder frag beim Amt nach.

Grüße,
Christian

13.06.2011 01:16 | geändert: 16.06.2011 14:33

3 anna (Gast)

hallo.

meine frage gestaltet sich etwas anders, und zwar studiere ich mit fachabitur in hessen an der uni( das geht ja!), nun würde ich gerne in einen bestimmten studiengang an der fh wechseln, der allerdings einen zu hohen nc für mich hat, nun hab ich gehört dass man ab einer gewissen creditzahl in hessen eine art vollabiturersatz hat, ich finde aber die seite nicht wieder, die ich dazu mal gefunden habe. ich könnte mir zwar vorstellen, den bachelor abzuschließen und mich dann für den anderen zu bewerben, aber ich möchte nicht unbedingt ein zweitstudium machen-

wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte.

viele grüße, anna

14.06.2011 09:33

4 admin

Hallo Anna,

da bringst du was durcheinander. Das mit den Studienleistungen bezieht sich auf eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation (vgl. Hessisches Hochschulgesetz § 54, Absatz 3). Es ist also definitiv KEIN Vollabiturersatz! Die Uni Kassel schreibt bspw. extra:

Ein allgemein anerkannter Bildungsabschluss (wie z.B. das Abitur) wird auf diesem Weg hingegen nicht erreicht.

Sprich am besten mit der Allgemeinen Studienberatung deiner "Wunsch-FH", was die sagen.

Viel Erfolg und Grüße,
Christian

15.06.2011 03:14 | geändert: 10.04.2020 00:57

5 education- hopping (Gast)

Hallo ich möchte Berufsschullehrer im Geundheitswesen werden, aber "richtiger Lehrer" kein Pädagoge sprich an einer "öffentlichen Schule" auch Fachabiturienten/Abiturienten unterrichten. An der Uni Kassel gibt es einen Master Studiengang: Pädagogik für Gesundheits- und Pflegeberufe aber da man davor keinen Bachelor richtung Lehramt gemacht hat ist es nur in Ausnahmefällen möglich dass das einem als erstes Staatsexamen anerkannt wird und da werden sicherlich die jenigen bevorzugt die jahrelange Berufserfahrungen haben.

So das war es in Hessen. Man kann an die TU München nach 3 Semestern wechseln habe ich jetzt herausgefunden also die erkennen einem das als fachgebundene Hochschulreife an. Ich muss sagen dass München weder von den Lebenshaltungskosten & Studiengebühren meine "Wunschuni" ist , noch von dem Studiengangsaufbau da man da wirklich sehr viele naturwissenschaftliche Module hat: mathe, chemie, physik, biochemie (...). Also wenn ich hier in Hessen nach dem 3 Semester die fachgeb. Hochschulreife ausgestellt kriegen würde, also wenn da stehen würde: fachgebundene Hochschulreife mit (....) Credits erlangt dann müsste das doch auch eigentlich in anderen Bundesländern gültig sein? Ich meine es kann ja nicht sein dass eine andere Deutsche Uni mir sagt : nee die ist nicht gültig. Hm blöde Sache.

16.06.2011 13:38

6 education- hopping (Gast)

7.2.14 Im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Ausbildung wird der Zugang zu einer weiteren Ausbildung eröffnet, wenn deren Zugangsvoraussetzungen durch das Bestehen einer Zwischenprüfung oder der Abschlußprüfung der vorhergehenden Ausbildung erfüllt werden, z. B.: Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife durch Bestehen der Zwischen- oder Abschlußprüfung an einer Fachhochschule. Das gilt auch dann, wenn zu diesem Zweck eine Zusatzprüfung erforderlich ist, z B.: Erwerb der Fachhochschulreife mit Abschluß der Fachschule




Übrigens habe ich hier noch einen netten Paragraphen gefunden^^ also ich muss sagen dass ich mit juristischen Sachen nicht sonderlich viel anfangen kann weil das so kompliziert formuliert ist, dass man es tw. nicht richtig versteht. Aber ich verstehe das so wie als das in meinem Fall auch ist: wenn ich den Bachelor fertig machen würde ist es möglich weiterhin BAföG zu beziehen. Ich meine man kann ja begründen nach dem 3 Semester zu wechseln, weil man hiermit erst die Voraussetzung für den Bildungweg erlangt- und da oben steht ja drin, dass man auch weiterhin BAföG berechtigt ist, wenn man um bei einer weiteren "Ausbildung" zugelassen zu werden zuvor eine andere gemacht hat oder einen Teil von ihr absolviert. Bei mir bspw. 3 Semester- fachgeb. Hochschulreife bzw. 6 Semester : allgemeine Hochschulreife. Oder verstehe ich das falsch?

16.06.2011 13:49

7 admin

(Hochschul-)Bildung ist in Deutschland nun mal Ländersache. Von daher kann jedes Bundesland/Hochschule selber entscheiden, was anerkannt wird und was nicht. Das gilt für solche genannten "Spielereien" (fachgebundene Hochschulreife durch anerkannte Studienleistungen, grundständiger Studienabschluss => eine der allgemeinen Hochschulreife vergleichbare Qualifikation, usw.) wie aber auch bspw. für Schulabschlüsse, die im übrigen per se ebenso erstmal nur in dem Bundesland gelten, wo sie gemacht wurden. Durch Vereinbarungen der Länder untereinander (auch über die KMK bspw.) wird die Anerkennung in den anderen sichergestellt, sofern alles entsprechend ausgestaltet ist. Kompliziert und chaotisch, aber so ist das halt... hmmm

Im übrigen rät bspw. auch die Uni Kassel klipp und klar von deinem geplanten Vorhaben ab, Zitat:

Die Universität Kassel empfiehlt nicht, ein Studium allein als Qualifikationsweg zur Erlangung einer Hochschulzugangsberechtigung für einen anderen grundständigen Studiengang zu nutzen.

Weiter heißt es:

Die folgenden Regelungen basieren auf den aktuellen rechtlichen Grundlagen. Da die Hessische Vergabeverordnung überarbeitet wird, muss damit gerechnet werden, dass eine Neuregelung (Anm.: des Hochschulzugangs mit einer der fachgebundenen Hochschulreife entsprechenden Qualifikation) erforderlich ist. Die Universität Kassel kann Studieninteressierten und Studierenden nicht garantieren, dass Studienleistungen als fachgebundene Hochschulreife in Zukunft anerkannt werden.

Mir wäre das alles viel zu heikel und ich würde die 1-2 Jahre eher darin investieren, das Abi nachzuholen oder alternative Wege zu beschreiten (je nach pers. Voraussetzung). hmmm

Was dein Zitat aus dem Bafög angeht: Scheint so, aber kann ich nix definitives zu sagen. Da gibts auch Stolpersteine, die Auslegungssache sind (Weiterführung in derselben Fachrichtung bspw.). Sprich einfach mit dem Amt...

Grüße,
Christian

16.06.2011 14:57 | geändert: 10.04.2020 00:58

8 education-hopping (Gast)

Vielen Dank für deine Antwort,

oja das ist alles ein Zulassungs-/Bildungswildwuchs da wird man halb wahnsinnig. Ich beschäftige mich damit schon über 2 Jahre weil ich schon in der 11 Klasse den Berufswunsch hatte. Aber so wirklich kommt man nicht weiter, jedenfalls was ganz Deutschland betrifft. Die einen sagen einen das geht die anderen sagen nein das geht nicht. Bachelor und Master europaweit anerkannt, dass ich nicht lache^^ nicht mal bundesweit kriegt man das geregelt...

Na für mich wäre das jetzt totaler Schwachsinn das Abi nachzuholen weil ich nur noch 1 Semester machen muss um die fachgeb. Hochschulreife zu erlangen. Davor wäre es auch schwachsinnig gewesen weil ich noch ein Jahr hätte warten müssen bis es die ersten 12 gibt und dann noch 2 Jahre das Berufliche Gymnasium und wahrscheinlich noch ein Jahr Praktikum. Das wären mind. 3 Jahre ohne jegliche Qualifikation nur dass man nun die allgemeine Hochschulreife hat- auch an Universitäten studieren kann. Mit dem Bachelor hat man dann zumindestens schon mal was.

16.06.2011 23:13

9 admin

Na ja, oftmals ist es so, dass die Theorie zwar gut klingt, die Praxis aber nicht selten komplett anders ausschaut traurig Bachelor und Master-Anerkennung ist dann aber wieder ne andere Baustelle, darum gings ja nicht und ist ja eher interessant für Leute, die ausländische Studienleistungen einbringen wollen oder im Ausland arbeiten möchten...

Na ja, was mir noch unklar ist, bekommst du denn überhaupt eine solche fachgebundene Hochschulreife, sodass du deinen gewünschten Lehramtsstudiengang belegen kannst?!? Das hängt ja davon ab, was du aktuell studierst, das weiß ich ja net, Wirtschaftsinformatik studierst ja nicht, weil das wäre ja nicht wirklich fachähnlich...

Was meinst du beim beruflichen Gymnasium eigentlich immer mit dem Praktikum? hmmm

16.06.2011 23:59

10 education-hopping (Gast)

Also in Bayern und in Hessen ist das mit den 3 Semestern - fachgeb. Hochschulreife anerkannt. Und in München kann man "Berufliche Bildung Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaften" an der Technischen Universität studieren. In allen anderen Bundesländern ist das meines Erachtens nicht anerkannt mit den 3 Semestern. Also an den meisten Unis muss man mindestens ein einjähriges Praktikum machen um Berufsschullehramt zu studieren was ja durchaus sinnvoll ist nur blöd wenn man schon eh durch die Fachhochschulreife einen Umweg gehen muss.

Ich studiere im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften von daher passt das dann auf das Lehramt zwinker

18.06.2011 16:08