1 lastiqe (Gast)

zwinkerhallo,ich habe ein Frage und ich hofe dass jemand mir helfen kann.
Ich bin 29,wohne seit 26 Monaten in Deutschland in (Berlin), komme aus Algerien,dort habe ich Abitur (wirtschaftsverwaltung) absolviert,in Deutschland als Mittler Schulabschluss annerkant.
Ich möchte Englisch philologie studieren,es wurde mir gesagt ,dass mein Abitur Fachgebunden ist,das heißt ich darf nicht Englisch Philologie studieren.Ich möchte deshalb ein Abi in Abendschule nachholen.Zurzeit mache ich Berufsausbildung zum Fremdsprachenkorrespendent erster Semester,und ich habe in Algerien 2 Jahre und 9 Monate als Geschäftsfuhrer gearbeitet.
Weiß jemand von euch,ob ich die Voraussetzung erfüle.
Ich werde bedankbar von jeder Hilfe. lach

29.10.2009 16:40

2 admin

Hallo,

ich versteh das ganze nicht so richtig. Sie haben einen ausländischen Schulabschluss, der in Deutschland als Mittlerer Schulabschluss anerkannt ist, richtig? Sie möchten nun studieren, was genau? Englische Philologie? Wie sie bestimmt wissen, ist ein Studium frühestens mit der Fachhochschulreife möglich. Universitätsstudium geht mit Ausnahme in Hessen nur mit dem Abitur. Dementsprechend müssen Sie das Abitur nachholen. Sie erfüllen meiner Meinung nach aber nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme am Abendgymnasium, denn 2 Jahre und 9 Monate Berufstätigkeit reichen nicht aus! Als Alternative käme auch das Fernabitur in Betracht. Kostenloses Infomaterial dazu können Sie auf https://www.abi-nachholen.de/fernabitur-fernschule.html anfordern. Für Sie könnte aber mein Gastbeitrag auf deutschlernen-blog.de noch ganz interessant sein. Schauen Sie sich den doch auch mal an.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

29.10.2009 16:48

3 lastiqe (Gast)

Hallo Christian,ja Ich habe einen ausländischen Schulabschluss,der in Deutschland Mittlerer Schulabschluss annerkant ist.
Ich möchte Englisch Philologie mit Option Lehramt (Bachelor) an der Freie Universität Berlin studieren,dort wurde mir gesagt,nur mit Abi ist das Studium möglich. traurig
Fernabi kostet viel Geld und mehr Zeit,wiel ich Abendschule parallel mit der Berufsausbildung besuchen möchte und kostenlos.
Ich habe auch schon Deutsch Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) absolviert.
Ich habe in Deutschland Während Deutsch Sprachkurs minijob mehrere Monate gearbeitet. lächel

29.10.2009 17:16

4 admin

Das ist richtig. Die FU ist ja eben eine Universität. Für ein Universitätsstudium wird das Abitur benötigt (Ausnahme Hessen). Vielleicht reicht das mit den Minjobs, aber da muss man einfach mal im Einzelfall bei der Abendschule nachfragen. Ich finde es nur sehr schwierig, neben einer Ausbildung noch das Abendgymnasium zu besuchen. Wenn du das schaffst, kann ich nur meinen Hut vor dir ziehen. Zeitlich nehmen sich Fernschule und Abendgymnasium nicht wirklich was. Man selber beeinflusst das Lerntempo ja maßgebend.

Viele Grüße,
Christian von abi-nachholen.de zwinker

30.10.2009 00:49 | geändert: 07.07.2010 12:57

5 anja (Gast)

Hallo lastiqe,

also kommt jetzt vielleicht etwas spät, aber vielleicht kann dir die Info ja dennoch weiterhelfen.

Also mein Freund ist auch nicht deutscher Staatsbürger und kommt nicht aus der EU! Er hat auch ein Abitur, das nur als mittlerer Schulabschluss anerkannt ist. Er musste über Uni-Assist (Auffangbecken für "Ausländer" deren Abi nicht anerkannt wird) in einem 1 jährigen Kurs (täglich, tagsüber) an der Uni TU sein Abitur nachmachen. Kostet leider auch etwas, war aber nicht so viel wie beim Fernstudium! "Lehrer" waren sogar die Professoren der Uni - was bei guter Führung und Sympathie schon einiges für das spätere Studium weiterhelfen kann. Wo du dann für deine Fachrichtung hin musst, musst du bei Uni-assist nachfragen. Warum 3 jährige Ausbildung, wenn du danach sowieso noch das Abi brauchst um zu studieren, da verlierst du sehr viel Zeit mit, wenn dein Berufs- bzw. Studienwunsch schon so gefestigt ist.

viele Grüße

Anja

07.07.2010 11:31

6 admin

Hallo Anja,

du meinst bestimmt das sogenannte Studienkolleg, oder?

Grüße,
Christian

07.07.2010 13:14 | geändert: 01.07.2012 14:22

7 Huang (Gast)

Hallo,

ich habe mein Abitur im EU-Ausland gemacht und dort auch an einer Fachhochschule studiert und 1 Jahr im Anschluss gearbeitet.

Da mir in Deutschland leider gar nichts anerkannt wurde, habe ich am Abendgymnsaium das Fachabitur nachgemacht. Da mein Ehemann gut verdient habe ich in der Zeit nur ein bisschen gejobbt, aber nur auf sehr kleiner unregelmäßiger Basis und selbstständig, d.h. ohne Arbeitsvertrag.

Kurz vor dem Abschluss mit super Noten muss ich allerdings jetzt einen Nachweis über 2 Jahre Beschäftigung während der Zeit am Abendgymnasium vorlegen; keine Kinder oder Pflege und auch nicht arbeitslos gemeldet.

Was kann ich tun bzw. was kann ich als Nachweis vorlegen?

Vielen Dank!

11.12.2010 03:40

8 admin

Tja ich würde einfach sagen, dass du deinen Gewerbeschein vorlegst (da müsste dann ja auch ersichtlich sein, dass du das ganze "hauptberuflich" gemacht hast, also "nebenberuflich" darf halt nicht angekreuzt sein), ansonsten vllt. noch die Rechnungen, die du ausgestellt hast oder deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Betriebsvermögensvergleich. Wenn keine weiteren Verträge bestanden, ist das ja quasi alles, was du nur vorlegen kannst. Und mal schauen, was dann gesagt wird.

Viele Grüße,
Christian

11.12.2010 11:54

9 Huang (Gast)

Vielen Dank,

leider habe ich gar keinen Gewerbeschein, keine Rechnungen und keinen Vertrag, da ich nur sehr unregelmäßig und in sehr sehr geringem Umfang gearbeitet habe (unter der Schwelle). Das einzige was ich vorlegen kann, sind ein paar Nachweise von Leuten, dass ich für sie ein bisschen gearbeitet habe. Wird das trotzdem anerkannt?

11.12.2010 14:16

10 admin

ohh das wird bestimmt sehr heikel! Dann warst du im Prinzip ja weder berufstätig noch arbeitslos gemeldet... Wie hast du das ganze denn mit deinen Versicherungen (Krankenversicherung bspw.) gemacht?!? Na ja, da kann ich dir nun gar nicht helfen und weiß auch überhaupt nicht, wie das Abendgymnasium auf sowas reagiert... Mehr als viel Glück kann ich dir da leider nicht wünschen traurig

Grüße,
Christian

11.12.2010 15:10 | geändert: 11.12.2010 15:11