Hallo,
du warst am zweijährigen Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen in Baden-Württemberg und hast keine Fachhochschulreife erworben?!? Laut Verordnung geht das entsprechend mit Zusatzunterricht und -prüfung, aber du hast das nicht gemacht?
Dann hast du "nur" dieses Abschlusszeugnis vom BK und damit die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent"/"Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin" erworben, ja?
Na ja, ok, d.h. du hast aktuell den mittleren Schulabschluss und die abgeschlossene Berufsausbildung. Damit kannst du jetzt
in Baden-Württemberg:
1) das
Abitur nachholen, bspw. in zwei Jahren an der BOS oder in wohl drei Jahren am Kolleg / Abendgymnasium. Wenn du noch nicht zu alt bist, geht evtl. auch das berufliche Gymnasium (drei Jahre). Alternativ kommt eine Abiturprüfung für Schulfremde in Frage.
2) die
Fachhochschulreife nachholen, bspw. am einjährigen Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1 BKFH). Dazu gibt es noch einige andere Möglichkeiten, die aber in der Regel zwei Jahre dauern (bspw. die ganzen zweijährigen Berufskollegs)...
Was du nun machst, hängt imho davon ab, was du genau studieren möchtest. Am besten mal auf studieren.de schauen oder aber hochschulkompass.de, vllt. reicht die FH-Reife ja schon aus?
Oder du fährst folgendermaßen "zweigleisig": Erst das 1 BKFH machen, dann hast du die imo bundesweit anerkannte Fachhochschulreife. Solltest du dann doch keinen Studiengang finden, kannst du an die BOS wechseln und in einem Jahr das Abitur machen, siehe dazu § 5
Aufnahmevoraussetzungen Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung in der Oberstufe der Berufsoberschulen:
(2) Sofern im Rahmen der gebildeten Klassen noch Plätze zur Verfügung stehen, berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife nach einem Beratungsgespräch über die Anforderungen in der Abschlussklasse zum Eintritt in die Klasse 2, wenn der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebender Fächer mindestens 2,5 beträgt, die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und das berufliche Schwerpunktfach jeweils mit einer Note besser als »ausreichend« bewertet wurde und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 3 erfüllt sind. Weist das Zeugnis der Fachhochschulreife kein berufsbezogenes Schwerpunktfach aus, tritt an dessen Stelle der Durchschnitt aus den Noten des berufsbezogenen fachtheoretischen Pflichtbereichs und bei einem an einer freien Waldorfschule oder einem in der gymnasialen Oberstufe erworbenen Zeugnis der Fachhochschulreife bei der Aufnahme in die Technische Oberschule oder die Wirtschaftsoberschule die Note im Fach Physik und bei der Aufnahme in die Berufsoberschule für Sozialwesen die Note im Fach Biologie.
Ausreichende Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache für die allgemeine Hochschulreife müsstest du imho durch das zweijährige Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen schon haben, frag aber an BOS/1BKFH oder wo du halt deine schulische HZB machst nach!
Die Möglichkeit des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische HZB habe ich jetzt mal rausgelassen, wäre sonst zu viel des Guten. Kannst aber dafür gern einen Blick auf die Unterseite
Studium ohne Abitur werfen.
Viele Grüße,
Christian