1 Marie

Hey,

ich befinde mich im 3. Ausbildungslehrjahr meiner kaufmännischen Ausbildung. Zuvor habe ich meine Mittlere Reife (mit 1,7) absolviert. Nun strebe ich nach meiner Ausbildung das Abitur auf dem 2. Bildungsweg an.

Ich interessiere mich für die Berufsoberschulen in Fachrichtung Sozialwesen. Denn ich will -trotz meiner kaufmännischen Ausbildung- auf keinen Fall in Fachrichtung Wirtschaft gehen! Denn ich habe später vor in der "pädagogischen Schiene" zu studieren.

So wie ich das aus allen möglichen Hp's raus gelesen habe, habe ich mit meiner kaufm. Ausbildung ja keinerlei Chancen mein Abi in der gewünschten Fachrichtung zu machen? Da muss es doch Ausnahmen geben? Ein FSJ? Nachweis von ehrenmamtlichen Tätigkeiten? ...? Und wenn wirklich nicht, WIESO? traurig

Als einzige Alternative wäre ein allgemeines Kolping, welches jedoch 3 Jahre dauert und mich dazu fachspezifisch nicht für meinen Wunschstudium-Bereich vorbereitet wie eben bspw. die BOS Sozialwesen!

Könnte man mir bitte den aktuellen Stand der gesamten Berufsoberschulen in Fachrichtung Sozialwesen in ganz Baden-Württemberg auflisten?

Lieben Dank im Voraus!

27.11.2010 15:03

2 admin

Hallo Marie,

es geht also generell um Baden-Württemberg, ja?

Standorte der BOS findest du hier: https://schulfinder.kultus-bw.de/ (Online Suchmaske).

Bei wikipedia habe ich folgende Standorte der Berufsoberschulen für Sozialwesen gefunden, keine Ahnung ob die noch aktuell sind:

* Edith-Stein-Schule, Freiburg im Breisgau
* Haus- und Landwirtschaftliche Schule, Bad Saulgau
* Haus- und Landwirtschaftliche Schule, Künzelsau
* Helen-Keller-Schule, Weinheim

Ok, ich zitiere jetzt mal §5 Aufnahmevoraussetzungen der baden-württembergischen "Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung in der Oberstufe der Berufsoberschulen Vom 16. Juni 1999":

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule sind

1.) die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule oder der Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder in die Klasse 10 oder die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einem der Fächer oder Fächerverbünde Biologie, Chemie, Physik, Materie - Natur - Technik oder Naturwissenschaftliches Arbeiten

a) ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note »ausreichend« erreicht sein muss oder

b) in einer Aufnahmeprüfung (§ 8) nachgewiesen sein muss, dass die Anforderungen der Oberstufe voraussichtlich erfüllt werden können; zu der Aufnahmeprüfung wird auch zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch Berufsschulabschluss und Berufsausbildung oder durch Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss nachweist;

2.) das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und

3.) der Abschluss einer nach der Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im gewerblichen Bereich für die Technische Oberschule, im kaufmännischen Bereich für die Wirtschaftsoberschule und im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich für die Berufsoberschule für Sozialwesen; der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren.

Den wichtigen Teil in Bezug auf den Zweig habe ich mal kursiv formatiert. Das heißt, du brauchst die passende Richtung in der "beruflichen Vorbildung". Hintergrund ist, dass von Anfang an ja fachbezogener Unterricht erfolgt und man wohl denkt, dass man ohne bereits erworbener Kenntnisse diesem nicht folgen kann.

Es gibt aber eine Ausnahmeregelung im gleichen Paragraphen, den ich mal hier zitiere:

(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter (im Folgenden: Schulleiter) kann in begründeten Ausnahmefällen, vor allem im Hinblick auf das angestrebte Ausbildungsziel, eine andere als die nach Absatz 1 Nr. 3 einschlägige Berufsausbildung oder Berufserfahrung anerkennen.

Das macht Hoffnung, d.h. setz dich mit den Schulen direkt in Verbindung zwinker

Sowieso solltest du dir die Verordnung mal anschauen (ist oben verlinkt), insbesondere § 20 Zeugnis der Hochschulreife erscheint mir noch sehr interessant.

Am Ende möchte aber noch erwähnen, dass es natürlich noch andere Wege zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife für dich gibt (Kolleg, Abendgymnasium, berufliches Gymnasium - wobei die wohl drei Jahre bei dir dauern; Nichtschülerabiturprüfung).

Viele Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

27.11.2010 16:15 | geändert: 18.02.2021 16:19

3 Marie

Hallo Christian,

die Antwort ging ja schnell - es war ja immerhin Wochenende! zwinker
Vielen Dank für die klare und ausführliche Antwort, hat mir schon sehr
viel weiter geholfen.

Allgemein zur BOS noch Fragen:

Verstehe ich das richtig, dass ich nach der ersten Klasse einer Berufsoberschule mit einem gewissen Durchschnitt (welchen?) bestehen muss, um in die 2. Klasse zur Erlangung der Hochschulreife zu gelangen?
Könnte man da quasi auch selbst entscheiden, nach dem 1. Jahr aufzuhören und dann dafür jedoch "nur" die Fachhochschulreife in der Tasche haben?

Großes Lob, insgesamt eine klasse Homepage!

Viele Grüße
Marie

29.11.2010 21:38

4 admin

In der Regel geht es immer ganz fix in Sachen Beantwortung der Fragen, wenn ich denn online bin (über neue Threads werde ich nämlich immer brav informiert). Und das war ich zu dem Zeitpunkt zwinker

Freu mich, dass dir die Seite gefällt. Ich weiß, die bräuchte mal einen neuen "Anstrich" (also nen zeitgemäßes Design), aber so recht komm ich nicht dazu. Im nächsten Jahr will ich da aber definitiv was machen! Achso über Lob in der passenden Rubrik im Forum freu ich mich immer: https://www.abi-nachholen.de/forum/lob-und-kritik-f-13-1.html lächel

Nun aber back to topic:

§10 der oben verlinken Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Versetzung in die Klasse 2. Wie du siehst ist das ganze etwas komplexer als "nur" ein Notendurchschnitt zwinker

Bzgl. der Fachhochschulreife gibt es keine Regelung in der Verordnung, es heißt in § 11 Wiederholung, Entlassung (der Klasse 1):

(1) Bei einer Nichtversetzung kann die Klasse 1 wiederholt werden; § 9 findet keine Anwendung. Die freiwillige Wiederholung auch nur eines Teils der Klasse 1 gilt als Nichtversetzung.

(2) Wer zum zweiten Mal nicht in die Klasse 2 versetzt wurde, muss die Berufsoberschule verlassen.

Ein Zusatz zum Erwerb der Fachhochschulreife findet sich dort nicht also...

Wenn du aber erstmal in einem Jahr die Fachhochschulreife machen möchtest und dann evtl. die Hochschulreife, würde ich zunächst das "Einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife" (BKFH) vorschlagen. Danach kannst du bei ausreichenden Leistungen und vorhandenen freien Plätzen (siehe §5 Absatz 2 der BOS-Verordnung) direkt in die 2. Klasse der BOS gehen. Wenn du die allgemeine Hochschulreife erlangen möchtest, musst du gleich am BKFH auch die zweite Fremdsprache als Wahlfach belegen und an der BOS 2. Klasse weiterführen.

Grüße,
Christian

30.11.2010 00:34

5 Marie

Ist schon mal gut, das ich die zweite Fremdsprache 4-jährig schon hinter mir habe...

Nochmals vielen Dank für die Hilfe! lächel

Viele Grüße
Marie

30.11.2010 20:27

6 admin

Alles klar, kein Problem und viel Erfolg!

Grüße,
Christian

30.11.2010 22:03

7 Madlen (Gast)

Hallöchen,

ich habe im Moment so ziemlich das gleiche Problem.
Ich habe meine Ausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation abgeschlossen und möchte defintiv im Berreich Pädagogik studieren.

Ich würde sehr gerne auf die Berufsoberschule ( Ausbildungsrichtung Sozialwesen) gehen habe aber leider weder eine einschlägige Berufstätigkeit noch fachpraktische Ausbildung an der FOS.

Ich wohne in Bayern, ich habe jetzt nichts gefunden was Ausnahmefälle angeht.

Gibt es da vielleicht dennoch irgendwie eine Möglichkeit auf diese Schule zu gehen?

Ich möchte defintiv nicht auf die Berufsoberschule im wirtschaftlichen Berreich gehen.

Lg Madlen

Freue mich auf Antworten.

27.01.2011 20:24

8 admin

Hallo Madlen,

wenns ne andere Richtung sein soll, geh doch einfach in die FOS und fang dort ganz am Anfang in der 11. an. Dann machst die 12 und 13.

Bzgl. der Aufnahme in eine Fachrichtung an der BOS heißt es laut [url=hhttps://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO/true]FOBOSO § 28 Aufnahme in die Berufsoberschule Absatz 3:

Die berufliche Vorbildung muss der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechen. In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige Berufstätigkeit oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist; die Berufstätigkeit muss bei Vollzeitbeschäftigung ein Jahr, bei Teilzeitbeschäftigung einen entsprechend längeren Zeitraum umfassen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der Berufstätigkeit oder ihrer Zuordnung zu einer Ausbildungsrichtung entscheidet die oder der Ministerialbeauftragte.

Btw: Unabhängig welche Richtung du an der BOS/FOS besuchst, kannst du bei ausreichenden Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache (Wahlpflichtunterricht, Ergänzungsprüfung, etc.) die allgemeine Hochschulreife bekommen und damit "alles studieren" bzw. dich für "alles bewerben".

Weitere Infos zur Beruflichen Oberschule in Bayern gibts auf https://www.bfbn.de/startseite/ Und allgemeine Infos zu Alternativen auf den Seiten des bayrischen Kultusministeriums.

Grüße,
Christian

27.01.2011 22:29 | geändert: 09.04.2020 22:05

9 Madlen (Gast)

Okay vielen Dank für die Antwort.

29.01.2011 18:29

10 admin

Kein Problem, musst du also entscheiden, ob du unbedingt in die andere Richtung möchtest und so wohl ein Jahr länger brauchst als eigentlich nötig (nämlich drei anstelle von zwei an der BOS in der deiner Berufsausbildung entsprechenden Richtung).

Grüße,
Christian

29.01.2011 18:42

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