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Hallo,
ich habe in der 12. Klasse (G-9) das allgemeinbildende Gymnasium in NRW vorzeitig verlassen. Auf meinem Abgangszeugnis habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt bekommen.
Anschließend habe ich ein FÖJ gemacht um das als berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife anerkennen zu lassen.
Nun möchte ich auf ein berufliches Gymnasium gehen, um dort den Bildungsgang Erzieherin mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu besuchen.
Das Berufskolleg meint, dass dies geht, obwohl ich schon in der Oberstufe auf dem Gymnasium war. Hat wohl nix miteinander zu tun. Nun bin ich aber verunsichert, weil ich hier was anderes lese. Kann es sein, dass ich nicht zum Abi zugelassen werde, obwohl die Schule mich mit dem Zeugnis und den bisherigen Lebenslauf (Schullaufbahn) aufgenommen hat?
Freu mich über eure Antwort
ich habe in der 12. Klasse (G-9) das allgemeinbildende Gymnasium in NRW vorzeitig verlassen. Auf meinem Abgangszeugnis habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt bekommen.
Anschließend habe ich ein FÖJ gemacht um das als berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife anerkennen zu lassen.
Nun möchte ich auf ein berufliches Gymnasium gehen, um dort den Bildungsgang Erzieherin mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu besuchen.
Das Berufskolleg meint, dass dies geht, obwohl ich schon in der Oberstufe auf dem Gymnasium war. Hat wohl nix miteinander zu tun. Nun bin ich aber verunsichert, weil ich hier was anderes lese. Kann es sein, dass ich nicht zum Abi zugelassen werde, obwohl die Schule mich mit dem Zeugnis und den bisherigen Lebenslauf (Schullaufbahn) aufgenommen hat?
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