Habe das Abitur schon einmal nicht bestanden und möchte es nun als Externenprüfung noch einmal in NRW (Aachen) versuchen.
Hallo,
ich habe mal ne Frage. Ich bin 18 und möchte das externe Abitur machen.
Ich habe nur einen Realschulabschluss ohne Qualifikation. Kann ich das Abitur dann trotzdem machen? Ich möchte das Abitur im Selbststudium machen und dafür bräuchte ich mind. 3 Jahre. Muss ich mich irgendwo anmelden damit die Behörde weiß, dass ich mich vorbereite?
Danke!
Grüße daniel
Hallo Daniel,
welches Bundesland? Auch NRW?!? Warum externes Abitur, warum überhaupt Abitur, und warum im Selbststudium? Will ne anständige Begründung
Dass man keine Quali hat, lass ich nicht zählen, die kann man nachholen bzw. es gibt Alternativen/alternative Wege
Außerdem würde ich gerne erfahren und sehen, dass du dafür bereit bist (dazu zählt bspw. auch, dass man selber mal einen Blick in seine Landesverordnung für die Nichtschülerprüfung wirft um somit die gestellte Frage vllt. selber zu beantworten)
Viele Grüße,
Christian
Hallo,
ja, ich wohne in NRW. Ich möchte gerne das Abitur machen, weil ich studieren möchte. Kannst du mir sagen, wem ich Bescheid sagen muss, dass ich mich im Selbststudium befinde? Ich gehe auf keine Schule, da ich kein Quali habe und aus privaten Gründen, die ich hier lieber nicht diskutieren möchte. Also, kannst du mir die Frage beantworten?
Wie gesagt. Ich brauche ca. 3 Jahre für die Vorbereitung, aber ich kann micht jetzt nicht für das Abitur in 3 Jahren anmelden. Ich würde gerne wissen, wem ich Kund geben soll, dass ich mich im Selbststudium befinde. Danke!
Grüße daniel
Studieren kannst du auch mit der Fachhochschulreife, die schneller machbar sein sollte, das ist also kein Argument (sogar an Unis in Hessen...). Und das mit der Quali zählt auch nicht, die kann wie gesagt nachgeholt werden (z.B. an einer Abendrealschule)...
Wie dem auch sei: Dass du dich auf die Externenprüfung vorbereitest ist nicht anzuzeigen, jedoch musst du (wenn du dich für ausreichend vorbereitet hältst) einen Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung an die Bezirksregierung richten, in deren Amtsbereich du deinen Hauptwohnsitz hast. Ich empfehle dir persönlich umgehend Kontakt mit einem Ansprechpartner in der Bezirksregierung aufzunehmen, sowie eine intensive Auseinandersetzung (am besten schon vor dem ersten Kontakt) mit der Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung – PO-Externe-A) und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften in NRW! Alles weitere solltest jetzt allein hinkriegen denke ich, ansonsten bist du imho nicht wirklich für das Unterfangen gerüstet...
Viel Erfolg und Grüße,
Christian
Hallo Christian,
danke für deine Antwort. Das Problem ist, dass ich gerne aus meinem Elternhaus ausziehen möchte und dafür brauche ich ein Schreiben, dass ich mich im Selbststudium befinde. Woher könnte ich das bekommen?
Grüe daniel
Habe da leider keine Ahnung, wer dir so ein Schreiben ausstellen könnte, kann ja auch nicht wirklich jemand nachvollziehen, dass du nen Selbststudium machst, da du ja nirgends "registriert" bist oder sowas wie Zwischenklausuren etc. schreibst.
Grüße,
Christian
Okay, danke!
Kannst du mir freundlicherweise sagen, welche Fächer man wählen kann?
Ich weiß, dass man in jeweils 4 Fächern schriftlich und müdlich geprüft wird.
Danke!
Grüße daniel
hmmm, ich habe dir doch schon gesagt, mit was du dich auseinandersetzen musst, u.a. mit welcher Verordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften... Und wenn du da nichts findest, dann kontaktiere halt die "Ansprechpartner bei der Bezirksregierung".
Einen kleinen Tipp für den Einstieg in Sachen Prüfungsfächer gebe ich dir ausnahmsweise dennoch: § 9 und § 10
Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A).
Grüße,
Christian
Hallo,
ich habe noch eine Frage. Kann ich BAFÖG beantragen, wenn ich mich im Selbststudium befinde?
Grüße daniel
So wie ich das sehe (kurzer Blick ins Ausbildungsförderungsgesetz), nein. Beim Fernunterricht wäre eine
Förderung in den letzten 12 Monaten möglich, wenn die "Ausbildung dich voll in Anspruch nimmt" und du in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hast. Aber auch hier wieder, du kennst die Anlaufstellen, frag dort nach, vor allem jetzt beim für dich zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Bin aber sowieso mittlerweile echt bei dir am Zweifeln, ob du das mit dem Selbststudium gebacken bekommst... Denn sorry, die ganzen Fragen muss man als "Selbstlerner" allein klären können, das sollte das mindeste sein, sonst ist man für das Unterfangen nicht gerüstet (so richtig spaßig wirds ja erstmal mit dem selbständigen Zusammenstellen der Lehrinhalte anhand der "curicularen" Vorgaben, usw...).
Na dann, viel Erfolg trotzdem...
Grüße,
Christian