Ich frage jetzt zum dritten (und letzten) Mal, wo in NRW lebst du?!?
Die obere Schulaufsichtsbehörde deines Wohnortes ist nämlich für dich zuständig... Die kann dir alle Fragen beantworten und berät dich. Ansonsten verweise ich nochmal auf die Verordnungen, wo alles weitere geregelt ist, auch die Prüfungsfächer... Siehe bspw. Anlage C APO-BK § 14 Externenprüfung:
(3) Die Prüfung findet in allen Pflichtfächern der Stundentafel des jeweiligen Bildungsgangs statt; in besonderen Fällen kann die oberen Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen hiervon zulassen.
Wenn man seinen Schulabschluss per Externenprüfung nachholen möchte, muss man sich schon mal ne Weile mit den ganzen Verordnungen, Gesetzen, Vorschriften, usw. beschäftigen...
Viel Erfolg!
Grüße,
Christian