Habe das Abitur schon einmal nicht bestanden und möchte es nun als Externenprüfung noch einmal in NRW (Aachen) versuchen.

1 Blume88

Hallo , habe letztes Jahr mein Abi nicht geschafft, würde es gerne Extern nochmal nachholen. Befinde mich jetzt in einer Ausbildung. Die ganzen Unterlagen, Bücher etc. habe ich noch... evtl. müsste ich mir noch ein paar Bücher dazu kaufen.

Meine Frage, wann muss ich mich zum Externen Abitur anmelden? Welche bezreg. ist für Aachen (Nrw) zuständig? Wie müssen die Studienberichte genau aussehen? Habe da keine Bsp. zu gefunden.... traurig und werde ich überhaupt zugelassen während der Ausbildung?!

Danke schonmal !!! lächel

20.06.2010 11:12

2 admin

Hallo Blume88,

habe deinen Beitrag mal ins passende Unterforum verschoben zwinker

Du hast also das Abitur lediglich 1x nicht bestanden, ja? An was für einer Schule war das (allgemeinbildendes Gymnasium, Gesamtschule mit GOST, berufliches Gymnasium?)?

Zuständig ist für dich die Bezirksregierung Köln. Infos zur Externenprüfung/Nichtschülerabiturprüfung hier: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/43/externenpruefung/index.html Im rechten Seitenbereich findest du auch Kontaktmöglichkeiten, wo du bspw. zwecks der Studienberichte usw. fragen kannst.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

20.06.2010 11:33 | geändert: 11.04.2020 16:03

3 Blume88

Ich habe das Abi 1x nicht bestanden. War an einem Gymnasium....

Danke

20.06.2010 11:38

4 admin

Ok, dann passt es. Abitur darf man ja nur einmal wiederholen, ein 2. Mal nur mit Ausnahmeregelung.

Grüße,
Christian

20.06.2010 22:57

5 MrNiWii (Gast)

Hallo,

meine Frage kann man auch einen Antrag auf Schulbefreiung stellen um fürs externes Abitur zu lernen. Da ich erst fast 17 bin. Da man fürs Lernen sowieso 3 Jahre oder so braucht.

Danke im voraus

FREUE MICH ÜBER INFO
Gruß aus Gronau Westfalen

15.12.2010 13:44 | geändert von admin: 15.12.2010 14:06

6 admin

Hallo,

ich leg dir da mal als Einstieg den Artikel zur Schulpflicht bei wikipedia nahe, denn wir haben eine solche. Entsprechend ins Schulgesetz von NRW schauen (insbesondere § 38), das imho besagt, dass du im Normalfall bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem du das 18 Lebensjahr vollendest, schulpflichtig bist. Wie diese erfüllt wird (bspw. auch durch eine Ergänzungsschule), steht auch im Schulgesetz (vierter Teil). Für eine Befreiuung etc. setz dich mit deiner Bezirksregierung (Schulaufsichtsbehörde bzw. obere Schulaufsichtsbehörde) in Verbindung.

btw: Was sind denn die Gründe, dass du nicht mehr auf eine öffentliche Schule möchtest?!?

Viele Grüße,
Christian

15.12.2010 15:37 | geändert: 11.04.2020 16:04

7 MrNiWii (Gast)

Hallo!
Da ich ein schlechtes Hauptschulzeugnis habe da ich in der 10. Klasse der Realschule fast nur geschwänzt habe wegen familären und privaten Problemen. Da ich aber potenzial habe, würde ich gerne das externe Abitur machen, da ich auf keiner staatlichen Schule mit dem Zeugnis gehen kann.
Geht das denn mit der Befreiung da ich ja unter besonderen Betreuung des Jugendamtes stehe. Der Artikel macht mich nicht schlauer.
Danke!☆

19.12.2010 13:15

8 admin

Du hast also den Hauptschulabschluss, ja? Auch mit schlechten Noten in selbigem ergeben sich Möglichkeiten der Aufnahme an verschiedenen (staatlichen/öffentlichen) Schulformen und Bildungsgängen in NRW. Du könntest so auf die Berufsfachschule gehen, dort in 2 Jahren entweder eine berufliche Grundbildung oder einen Berufsabschluss erwerben und dazu die Fachoberschulreife mit oder ohne Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe. Eine Alternative zur Berufsfachschule wäre z.B. die Abendrealschule, wo du auch die Fachoberschulreife (mit und ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) erwerben kannst.

Viele Grüße,
Christian

19.12.2010 15:34

9 MrNiWii (Gast)

Danke dass du dir Zeit nimmst meine Fragen zu beantworten. Die Möglichkeiten die du vorschlägst gehen nicht da es keine solche Schule gibt bei mir zu Hause habe ich mich ja auch erkundigt. Ich möchte gerne beantwortet bekommen ob das mit der befreiung gehen könnte. Ich bin unter besonderer Beutreung des Jugendamtes deshalb müsste das doch gehen oder? Ich möchte nur wissen ob die Befreiung klappen kann.
Danke nochmals für rede und antwort wünsch dir schonmal ☆Frohe Weihnachten☆

19.12.2010 18:51

10 admin

Wo ist denn "dein zu Hause" genau?!? Das mit der Befreiung von der Schulfplicht kann ich dir nicht beantworten, wie gesagt, du musst dazu die Schulaufsichtsbehörde bzw. obere Schulaufsichtsbehörde kontaktieren. Ich kann nur sagen und dir zeigen, was zur Schulpflicht im Schulgesetz steht, was ich ja gemacht habe (siehe oben).

19.12.2010 20:20 | geändert: 18.02.2021 15:52