Fachgebundene Hochschulreife

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Als fachgebundene Hochschulreife bezeichnet man eine bestimmte eingeschränkte Studienberechtigung/-befähigung. Sie wird über ein Zeugnis oder in anderer Form nachgewiesen.

In Deutschland befähigt die fachgebundene Hochschulreife zum eingeschränkten (nur bestimmte, einschlägige Studiengänge) Zugang zu Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, jedoch zum uneingeschränkten Zugang zu Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen. In einigen Bundesländern ist auch die Aufnahme eines Studiums in einer anderen Fachrichtung möglich, wenn die hierfür erforderlichen Vorkenntnisse nachgewiesen werden können - bspw. in einer von der Hochschule abzunehmenden Prüfung.

1) Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife

Das fachgebundene Abiturzeugnis kann u.a. an Berufsoberschulen und Fachoberschulen mit 13. Jahrgangsstufe erlangt werden (auch als Externer/Schulfremder), sofern man nur ausreichende Kenntnisse in einer Fremdsprache besitzt. Bei auch ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache besteht gleich die Möglichkeit zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die allgemeine Hochschulreife kann auch nachträglich erworben werden.

2) Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife/HZB in anderer Form

2.1) Fachgebundene Hochschulreife nach Abschluss der Fachakademie in Bayern

Die fachgebundene Hochschulreife wird in Bayern auch durch ein im Freistaat erworbenes Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Ergänzungsprüfung in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie (mit einer bestimmten Ausbildungsrichtung) bei einer Prüfungsgesamtnote "sehr gut" in jedem der beiden Zeugnisse nachgewiesen (§ 4 Nr. 2 Qualifikationsverordnung).

2.2) Fachgebundener Hochschulzugang (nicht fachgebundene Hochschulreife!) als beruflich Qualifizierter

2.3) Fachgebundene Hochschulreife/HZB nach Abschluss des Grundstudiums

Hochschulgesetze bzw. (Qualifikations-)Verordnungen einzelner deutscher Bundesländer sehen vor, dass wer das "Grundstudium" (auch Zwischen- oder Vorprüfung) eines Hochschulstudiengangs abgeschlossen hat, eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation erwirbt, sofern er diese nicht bereits besaß.

2.4) Fachgebundene Hochschulreife nach dem Erwerb von Qualifikationen im Ausland