In Deutschland bieten die Fernschulen[1] ILS, FEB, SGD und HAF gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz[2] zugelassene Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die staatliche Nichtschülerabiturprüfung an. Da die Fernschulen private Unternehmen sind, können diese ihre Dienstleistungen grundsätzlich nicht kostenlos anbieten, da sie ansonsten nur Verluste machen würden.
Bei allen Fernabitur-Anbietern entstehen somit Lehrgangskosten. Diese ähneln sich zum Teil sehr stark oder sind sogar identisch, denn die Fernschulen ILS, FEB, SGD und HAF gehören zu einer Aktiengesellschaft, der Klett-Gruppe. Die Kosten für die Abitur Fernlehrgänge unterscheiden sich jedoch fernschulintern je nach Wahl des Einstiegs (verkürzte Lehrgänge für Teilnehmer mit bestimmten Vorkenntnissen / Schulabschlüssen).
Für Seminare können anbieterabhängig noch zusätzliche Kosten entstehen, da nicht alle im Gesamtpreis inkludiert sind (die verpflichtenden sind es aber oft). Beachten sollte man auch, dass Anreise, Verpflegung und Unterkunft zu Seminaren bzw. Prüfungen selbst zu tragen sind. Abgesehen von den Seminaren zur Prüfungsvorbereitung ist die Teilnahme aber oftmals freiwillig, sodass man hier selber entscheiden kann. Ebenfalls ein Kostenfaktor sind Sekundärliteratur und Porto.
Die Fernschulen geben ihre aktuellen Fernlehrgangs- und Seminarkosten in der Regel nicht öffentlich bekannt. Einsehbar sind diese aber in den "Studienführern", die nachfolgend kostenlos angefordert werden können.
Wie man auch dem Fernabitur-Vergleich auf abi-nachholen.de entnehmen kann, bieten die Fernschulen zahlreiche Rabatte und Nachlässe auf die Gesamt-Lehrgangskosten für bestimmte Gruppen an.
Je nach Fernschule erhalten oft Arbeitslose, Auszubildende, Bundeswehrangehörige (FWDLer, Zeitsoldaten, Berufssoldaten, mit/ohne Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr BFD), Bundesfreiwilligendienstleistende (sogenannte "Bufdis"), FSJ/FÖJler, Rentner, Schwerbehinderte und ehemalige Teilnehmer 10-15% Nachlass auf die Gesamtlehrgangskosten! Das macht einige Hundert Euro aus!
Rabatte oder Erfolgsgutscheine gibt es teilweise auch für Mitglieder in bestimmten Verbänden und Clubs, wie bspw. dem VDV - Vereinigung der Vertragsfußballspieler e. V. (das ILS gewährt hier sogar 20% Rabatt!), dem ADAC oder Bertelsmann.
Die Nachlässe/Rabatte sind nicht untereinander oder mit anderen Angeboten kombinierbar.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Förderprogramme der Länder (wie den Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen), vom Arbeitgeber (teilweise oder sogar vollständige Kostenübernahme der Kurse bspw.), rückzahlungsfreies Bafög oder Kindergeld zu erhalten, um somit seinen Eigenanteil zu reduzieren.
Die Abitur Fernlehrgangskosten sind auch steuerlich absetzbar - gleiches gilt für Fahrt-/Unterbringungs- & Verpflegungskosten bei Seminaren, Prüfungen, etc.!
Für Präsenz-/Seminartage kann man Bildungsurlaub bei seinem Arbeitgeber nehmen.
Kostenlos ist bei den Fernschulen in jedem Fall das Anfordern von weiterführendem Informationsmaterial, zum Beispiel in Form des Studienführers oder Kurskatalogs. Dieser wird nach Ausfüllen der Online-Formulare an den Interessenten oder die Interessentin nach Hause verschickt. In diesen Materialien befinden sich Informationen wie die Lehrgangskosten, die so teilweise nicht im Internet öffentlich einsehbar sind.
Alle Fernschulen haben eine Gemeinsamkeit: Sie bieten die Möglichkeit an, ihre Abitur Fernlehrgänge für vier Wochen kostenlos zu testen. Streng genommen handelt es sich dabei um ein verlängertes Widerrufsrecht, das bei solchen Verträgen gesetzlich vorgeschrieben mindestens 14 Tage betragen muss. Die Institute haben diese gesetzliche Vorgabe also freiwillig um weitere zwei auf vier Wochen verlängert. Das heißt, wer seinen Lehrgangsvertrag innerhalb der ersten vier Wochen widerruft, beendet den Kurs und erhält sein Geld zurück.
Bei allen Fernabitur-Anbietern in Deutschland kann man die eigentliche Regelstudienzeit, die mit einem wöchentlichen Aufwand von 15/16 Stunden berechnet wurde, für einen gewissen Zeitraum kostenlos verlängern. Diese kostenfreie weitere Betreuungszeit entspricht in der Regel 50% der Regelstudienzeit. Benötigt man danach immer noch eine Betreuung, so werden reduzierte Monatsraten fällig.
Wer während des Fernlehrgangs aus unvorhersehbar wichtigen Gründen, wie schwere, lang andauernde Erkrankung oder Arbeitslosigkeit, nicht in der Lage ist, die monatlichen Gebühren aufzubringen, kann unter bestimmten Bedingungen eine zeitweise Stundung beantragen. Die Fernschulen bezeichnen diese Möglichkeit in ihren Verträgen als Sozialgarantie oder einem ähnlichen Begriff.
Neben den Fernlehrgangskosten ist eines noch zu beachten: Je nach Bundesland, in dem letztendlich die staatliche Nichtschülerabiturprüfung abgelegt wird, kommen mitunter noch Prüfungsgebühren hinzu. Diese variieren je nach Land und betragen teilweise mehrere hundert Euro!
Fußnoten
[1] Datenbank (Fernlehrgang-Suche) der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)