Privatschulen befinden sich in freier, das heißt nicht öffentlicher, Trägerschaft. In der Umgangssprache ist auch die Bezeichnung "nicht-öffentliche Schulen" anzutreffen. Die freien Träger der Privatschulen können natürliche und juristische Personen, wie z.B. kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Genossenschaften, (eingetragene) Vereine, Privatpersonen und sonstige Gesellschaften sein.
Im Schuljahr 2016/17 besuchten laut Bildungsbericht 2018 mehr als 3,4 Millionen BildungsteilnehmerInnen in Deutschland eine von über 43.000 Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. 1 Million von ihnen waren dabei SchülerInnen einer der 5.839 allgemeinbildenden und beruflichen Privatschulen (Zahlen vom Statistischen Bundesamt, Bildung und Kultur, Private Schulen, Fachserie 11, Reihe 1.1, 2017/2018). 36.678 erhielten das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife an privaten allgemeinbildenden Schulen (12,8 % Anteil an Absolventen/Abgängern aus öffentlichen und privaten Schulen), 3.375 das Zeugnis der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife an privaten beruflichen Schulen (Anteil 5,8 %). Seit 2006/07 erhöhten sich die Teilnehmerzahlen in privaten Bildungseinrichtungen um über 22 %, während die an Schulen in öffentlicher Trägerschaft seit Jahren sinken.
Privatschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft unterteilen sich in Ersatz- und Ergänzungsschulen. Darüber hinaus gibt es aber auch sogenannte freie Unterrichtseinrichtungen, die nicht den gesetzlich festgelegten Schulbegriff erfüllen. Zu ihnen gehören beispielsweise Sprachschulen, Weiterbildungsinstitute oder Nachhilfeeinrichtungen.
Eine Privatschule ist dann eine Ersatzschule, wenn sie Bildungsgänge oder Abschlüsse anbietet, die so oder vergleichbar auch an staatlichen Schulen bestehen oder zumindest vorgesehen sind. Sie "ersetzen" also im Prinzip eine staatliche Schule. Die SchülerInnen erfüllen mit dem Besuch einer Ersatzschule somit auch die gesetzliche Schulpflicht.
In den meisten Bundesländern wird zwischen "anerkannten" (wie z.B. die Waldorfschulen) und "genehmigten" Ersatzschulen unterschieden. Anerkannte Ersatzschulen können staatliche Abschlüsse wie z.B. das Abitur selbst vergeben. Genehmigte Ersatzschulen besitzen diese "Hoheitsrechte" nicht, ihre SchülerInnen erwerben das staatliche Zeugnis erst nach einer erfolgreich abgelegten Externen-Prüfung. Grundsätzlich muss jede Ersatzschule vom Staat genehmigt werden.
Ergänzungsschulen "ergänzen" das staatliche Schulwesen, indem sie Schulformen und Unterrichtsinhalte anbieten, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Ergänzungsschulen bedürfen keiner staatlichen Genehmigung, ihr Betrieb muss lediglich bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Wie jetzt bestimmt anhand der bisherigen Darstellung ersichtlich wurde, gibt es im Privatschulbereich die unterschiedlichsten Angebote. Dementsprechend vielfältig sind auch die Möglichkeiten, um dort das Abitur in Tages- oder Abendform zu erwerben bzw. nachzuholen. Bei den allgemeinbildenden und beruflichen Ersatz- und Ergänzungsschulen reicht die Palette von (Fach-)Gymnasien mit gymnasialer Oberstufe, über Kollegs und Abendgymnasien bis hin zu Berufsoberschulen. Und dann ist ja da auch noch der große Bereich der freien Unterrichtseinrichtungen, zu denen beispielsweise die Fernschulen zählen oder viele andere "Institute", die auf die Begabten- bzw. Externenabiturprüfung vorbereiten.
Wie sich die Abitur Gesamtqualifikation und damit die Abitur Durchschnittsnote zusammensetzt, hängt davon ab, ob die Privatschule oder zumindest die Oberstufe staatlich anerkannt ist. Ist dies der Fall, so können sowohl die Leistungen aus der Qualifikationsphase als auch der Abiturprüfung in die Gesamtqualifikation einfließen. Im anderen Fall müssen die SchülerInnen an einer externen staatlichen Prüfung teilnehmen und es zählen ausschließlich oder größtenteils (vgl. z.B. die KMK Vereinbarung zum "Waldorfabitur") diese Prüfungsleistungen.
Das besondere an Privatschulen ist, dass sie auch abseits vorhandener staatlicher Angebote neue Bildungsgänge entwickeln können. So ist es ihnen zum Beispiel möglich, eigene Lehrgänge zur Vorbereitung auf die staatliche Nichtschülerabiturprüfung oder die Begabtenabiturprüfung zu konzipieren, die oftmals in deutlich kürzerer Zeit - z.B. in einem Jahr - zum Erwerb des Abiturs führen oder auf bestimmte "Gruppen" ausgerichtet sind, wie Wiedereinsteiger in die Oberstufe, Schulabbrecher, Interessenten mit fehlender Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, Inhaber der Fachhochschulreife oder nur des schulischen Teils, usw.