Das Abitur kann in der Bundesrepublik Deutschland an vielen verschiedenen Schulformen in Vollzeit nachgeholt werden: dem Kolleg – Institut zur Erlangung der Hochschulreife -, der Berufsoberschule, der Fachoberschule (nur mit eingerichteter Klassenstufe 13), dem Beruflichen Gymnasium sowie der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium / Gesamtschule / Oberschule. An einigen der genannten Schulen können die Bildungsgänge (gleichzeitig) auch in Teilzeit mit entsprechend längerer Dauer angeboten werden (z.B. an Berufs- oder Fachoberschulen).
Selbstverständlich kann ebenso die Vorbereitung auf die staatliche Nichtschüler- oder Begabtenabiturprüfung in Vollzeit mittels Fernschulen (kein Präsenzunterricht), Volkshochschulen oder privaten Bildungseinrichtungen erfolgen.
Das Kolleg mit der Zusatzbezeichnung Institut zur Erlangung der Hochschulreife bietet einen dreijährigen Bildungsgang in Vollzeit zum Abitur. Aufnahmevoraussetzung sind ein Mindestalter von 18 Jahren im Schuljahr der Anmeldung, der mittlere Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit, auf die diverse andere Zeiten angerechnet werden können (z.B. nachgewiesene Arbeitslosigkeit, Wehrdienst, Zivildienst, ...). Bewerber, die den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nicht nachweisen können, müssen eine Eignungsprüfung oder einen mindestens halbjährigen Vorkurs besuchen.
An der Berufsoberschule kann das Abitur Vollzeit in zwei Jahren erworben werden. Ohne ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache wird jedoch lediglich die fachgebundene Hochschulreife verliehen. Aufnahmevoraussetzungen sind der mittlere Schulabschluss und eine mindestens zweijährig erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Die Fachoberschule führt regulär innerhalb von zwei Jahren mittels Vollzeitunterricht (im ersten Jahr findet ein einschlägiges gelenktes Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen statt) zunächst zur Fachhochschulreife. Einige Bundesländer haben eine 13. Klassenstufe mit dem Abschlussziel fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife eingerichtet.
Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium, der Gesamtschule, der Oberschule, aber auch am Beruflichen Gymnasium, führt in drei Jahren Vollzeitunterricht zur allgemeinen Hochschulreife. Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Vollzeitschulen werden in der Regel von Montag bis Freitag und von morgens bis zum frühen Nachmittag besucht. Es gelten normalerweise auch die gesetzlichen Schulferien. Die Ausübung einer Berufstätigkeit außerhalb der Unterrichtszeiten bleibt möglich und ist nicht generell untersagt.
Das Abitur Vollzeit nachzuholen bringt vor allem den Vorteil mit sich, dass das Abschlussziel regelmäßig schneller als in Teilzeitbildungsgängen erreicht wird - je nach Vorbildung bereits in einem oder zwei Jahren.
Zudem kann man sich im günstigsten Fall ausschließlich auf das Lernen konzentrieren: Ideal, um bestmögliche Leistungen abzurufen und damit eine gute Abiturnote zu erreichen, die ja insbesondere für viele zulassungsbeschränkte Studiengänge, aber auch bei der Bewerbung für eine Berufsausbildung, wichtig ist.
Vollzeit Abitur-Bildungsgänge können oft durch BAföG gefördert werden. Kollegs und Berufsoberschulen sind förderrechtlich gleichgestellt (Ausnahme: die Berufsoberschule I in Rheinland-Pfalz). Hier gibt es die höchsten Bedarfssätze und die BAföG-Förderung erfolgt elternunabhängig, das heißt das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt. Die Förderung am Beruflichen Gymnasium und der gymnasialen Oberstufe ist stringenter mit geringeren Bedarfssätzen. Die Bildungsgänge an Volkshochschulen, privaten Bildungsinstituten und Abitur Fernkurse sind im Einzelfall zu prüfen.