Unter der Hochschulreife kann man je nach Betrachtungsweise entweder nur die Eignung oder die Eignung und Befähigung/Berechtigung zum Hochschulbesuch verstehen. In einer engeren Definition ist mit der Hochschulreife die Hochschulzugangsberechtigung oder Studienberechtigung gemeint, aus der sich regelmäßig ein Anspruch auf Studienzulassung ergibt, also die Qualifikationsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium (mit dem Ziel des Erwerbs eines akademischen Grades) gegeben sind.
Dabei gibt es mehrere Formen/Arten, also sich unterscheidene "Hochschulreifen", die im einzelnen bspw. Restriktionen in der Auswahl einer Hochschulein- oder Fachrichtung mit sich bringen. Aus diesem Fakt lässt sich implizieren, dass man Hochschulreifen eventuell "upgraden", d.h. später eine "bessere, höherwertigere" Hochschulreife erwerben kann.
Die Hochschulreife wird in einer Vielzahl der Fällen durch ein Hochschulreifezeugnis nach einer erfolgreich abgelegten Hochschulreifeprüfung, die meist aus mehreren Einzelprüfungen besteht, erlangt.
Ob die eine Hochschulreife existiert, ist zum einen Sache der Definition, zum anderen kommt es auf den Zusammenhang an. Wenn man die Eignung/Befähigung/Berechtigung an sich im allgemeinen Sinne – als Sammelbegriff egal welcher Ausprägung - meint, gibt es nur die eine Hochschulreife. In einer anderen Betrachtungsweise kennt man jedoch verschiedene Arten oder Formen von Hochschulreifen, in der Bundesrepublik Deutschland bspw. die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife.